Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt. Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen. Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen. Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwaretests
Referenznummer: SID 2023-40 DR
Kurze Beschreibung:
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwaretests📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-05 📅
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 170-535871
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Aus heutiger Sicht sind folgende Testdienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen, die je nach Einzelabruf vollständig oder teilweise abgerufen werden:
- Beratung zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Testprojekten,
- Review und Analyse von Dokumenten (z. B. Fach- und DV-Konzepte, Anforderungsspezifikationen),
- Planung und Durchführung eines übergreifenden Testmanagements,
- Testkonzeption,
- Erarbeitung und Abstimmung von Testspezifikationen,
- Erstellung und Pflege von spezifischen Scripts zur Testvorbereitung, -durchführung und -auswertung,
- Durchführung von Tests,
- Test-Auswertung und Ableitung von Maßnahmen,
- Reporting und Eskalation,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Abnahmetests,
- Fortschreibung des Testhandbuches,
- Durchführung spezieller Test-Schulungen für Mitarbeiter der Landesverwaltung,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller…
… Testwerkzeuge (Test-Tools) des Auftragnehmers zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers,
… Testinfrastrukturen (IaaS) oder Testservices (PaaS, SaaS)zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers
- Beratung zu Softwarequalität und Prozessen in der Softwarequalitätssicherung im Rahmen von Testvorhaben
- Bereitstellung eines IT-Services zur Testautomatisierung
- Automatisierung von definierten Testfällen (Erstellung, Ausführung und Auswertung)
- Wartung und Pflege der aktiven automatisierten Testfälle
- Import bereits bestehender automatisierter Testfälle und fortlaufende Wartung und Pflege der importierten Testfälle
- weiterführende Unterstützung im Kontext Testautomatisierung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 665 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann einmalig um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann einmalig um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption (siehe Nr. II.2.7))
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Welches Leistungsspektrum bieten Sie am Markt an? Skizzieren Sie kurz Ihr Leistungsspektrum bzw. das Ihrer Bietergemeinschaft.
3. Welche Kooperationen und Partnerschaften pflegen Sie im ausgeschriebenen Leistungsbereich?
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022)
5. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Testdienstleistungen) in EUR, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022).
6. Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Mindeststandards:
zu 2.: Leistungsspektrum deckt die im Rahmen dieses Projektes zu leistenden Aufgaben (Konzeption und Durchführung von Tests komplexer IT-Systeme) ab.
zu 3.: Ausführungen liegen vor
zu 4.: Umsatz in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden UND Umsatz im Jahr 2022 beträgt mindestens 5 Mio. EUR
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft
zu 5.: Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags ist in allen Jahren des geforderten Zeitraums vorhanden UND Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Jahr 2022 beträgt mindestens 4 Mio. EUR
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
zu 6.: Nachweis oder Eigenerklärung liegt für den Bieter/ alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vor
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
7. Weisen Sie mindestens vier geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Testdienstleistungen mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung nach, die in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 erbracht wurden.
Referenzprojekte sind geeignet, wenn diese ein Volumen von mindestens 40.000 Euro aufweisen. Ausgenommen der Bereich Testautomatisierung, hier genügt ein Volumen von mindestens 10.000 Euro.
Bitte beschreiben Sie die Referenzprojekte mit folgenden Inhalten:
• Bezeichnung des Referenzprojektes,
• Beschreibung des Referenzprojektes,
• Inhalt und Art Ihrer Leistungen,
• Eingesetzte Technologien,
• Erbringungszeitpunkt (Anfangsdatum und Enddatum),
• Auftragswert,
• Name des Auftraggebers.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauftragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
8. Beschreiben Sie kurz das Qualitätsmanagementsystem Ihres Unternehmens. Gehen Sie insbesondere auf die Prozesse der Qualitätssicherung ein. Welche Zertifizierungen können Sie im Bereich des Qualitätsmanagements nachweisen?
9. Welche Methoden der Qualitätssicherung verwenden Sie regelmäßig bei der Konzeption und Durchführung von Test komplexer IT-Systeme? Wie sichern Sie konkret die Ergebnisse des Projektes?
10. Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022)
11. Wie stellen Sie eine regelmäßige Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Konzeption und Durchführung von Test komplexer IT-Systeme sicher?
Mindeststandards:
zu 7.: Mindestens vier vergleichbare Referenzprojekte werden mit den geforderten Inhalten vorgestellt UND es wird mindestens je 1 Referenzprojekt aus dem Bereich
o Funktionaler Test
o Sicherheitstest
o Last-und Performancetest
o Testautomatisierung
vorgestellt.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt vier geeignete Referenzprojekte mit den geforderten Inhalten vorstellen.
zu 8.: Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen erkennbar UND Prozesse der Qualitätssicherung sind auch bei der Abwicklung von Projekten integriert UND Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements nachweislich vorhanden oder nachweislich momentan in Vorbereitung
zu 8.: Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen erkennbar UND Prozesse der Qualitätssicherung sind auch bei der Abwicklung von Projekten integriert UND Zertifizierung im Bereich des Qualitätsmanagements nachweislich vorhanden oder nachweislich momentan in Vorbereitung
zu 9.: mindestens zwei qualifizierte Methoden werden beschrieben UND die beschriebenen Methoden der Qua-litätssicherung sind dem Projekt angemessen
zu 10.: Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Jahr 2022 beträgt mindestens 50
zu 11.: mindestens zwei Personalentwicklungsmaßnahmen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
---für Einzelabrufe im Bereich aufwandsbezogene Testdienstleistungen in deren Rahmen eine Auftragsverarbeitung stattfindet:
- Abgabe der "Verpflichtungserklärung Datenschutzrecht" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
- Abgabe der "Vertraulichkeitsverpflichtung" durch alle für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
--- für Einzelabrufe für Penetrationstests und Webchecks für IT-Systeme des Freistaats Sachsen:
- Die entsprechenden Tests sind konform der Verordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der im Portalverbund und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund - ITSiV-PV) durchzuführen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllungbestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI-BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - rechts oben unter "Info".
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI-BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktuell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - rechts oben unter "Info".
Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Dresdner Straße 78A
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 170-535871 (2023-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Testdienstleistungen 2023
Referenznummer: SID 2023-40 DR
Kurze Beschreibung:
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Funktionalitäten für das E-Government auf Infrastrukturebene spielen das Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN), die sog. SIDI-Plattform sowie die Betriebsplattform im SID-eigenen Rechenzentrum dar. Auf Anwendungs-ebene werden hier sogenannte (Basis-)Komponenten sowie darauf aufbauende IT-Anwendungen genutzt.
Um diese zentralen und dezentralen technischen Infrastrukturen (Hard- und Software) auch künftig zuverlässig zu betreiben und anforderungsgerecht weiter entwickeln zu können, ist es erforderlich, sowohl die Hardware (Netz- und Server-Komponenten, Betriebssysteme etc.) als auch die Software (IT-Anwendungen, IT-Dienste etc.) einzeln und in ihrem Zusammenwirken hinsichtlich verschiedener Qualitätsmerkmale zu testen.
Die laufenden Änderungen an der IT-Infrastruktur bzw. den darauf aufsetzenden IT-Anwendungen sowie neuer IT-Anwendungen erfordern regelmäßig umfangreiche Tests in unterschiedlicher Weise, um dauerhaft einen möglichst störungsarmen, performanten und sicheren Betrieb entsprechend vereinbarter Service-Level zu gewährleisten sowie die ge-wünschten fachlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es soll für ein externer Dienstleister gefunden werden, mit dem ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Testdienstleistungen geschlossen wird. Aus dem Rahmenvertrag sollen nach Bedarf flexibel verschiedene Testdienstleistungen (Planung, Vorbereitung, Steuerung, Durchführung, Dokumentation, Testautomatisierung) für zum Beispiel funktionale Tests, Lasttests, Sicherheitstests sowie Usability und Barrierefreiheitstests einzeln abgerufen werden können.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwaretests📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 665 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Aus heutiger Sicht sind folgende Testdienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen, die je nach Einzelabruf vollständig oder teilweise abgerufen werden:
- Beratung zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Testprojekten,
- Review und Analyse von Dokumenten (z. B. Fach- und DV-Konzepte, Anforderungsspezifikationen),
- Planung und Durchführung eines übergreifenden Testmanagements,
- Testkonzeption,
- Erarbeitung und Abstimmung von Testspezifikationen,
- Erstellung und Pflege von spezifischen Scripts zur Testvorbereitung, -durchführung und -auswertung,
- Durchführung von Tests,
- Test-Auswertung und Ableitung von Maßnahmen,
- Reporting und Eskalation,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Abnahmetests,
- Fortschreibung des Testhandbuches,
- Durchführung spezieller Test-Schulungen für Mitarbeiter der Landesverwaltung,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller Testwerkzeuge (Test-Tools) des Auftragnehmers zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller Testinfrastrukturen (IaaS) oder Testservices (PaaS, SaaS)zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers
- Beratung zu Softwarequalität und Prozessen in der Softwarequalitätssicherung im Rahmen von Testvorhaben
- Bereitstellung eines IT-Services zur Testautomatisierung
- Automatisierung von definierten Testfällen (Erstellung, Ausführung und Auswertung)
- Wartung und Pflege der aktiven automatisierten Testfälle
- Import bereits bestehender automatisierter Testfälle und fortlaufende Wartung und Pflege der importierten Testfälle
- weiterführende Unterstützung im Kontext Testautomatisierung
Aus heutiger Sicht sind folgende Testdienstleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen, die je nach Einzelabruf vollständig oder teilweise abgerufen werden:
- Beratung zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Testprojekten,
- Review und Analyse von Dokumenten (z. B. Fach- und DV-Konzepte, Anforderungsspezifikationen),
- Planung und Durchführung eines übergreifenden Testmanagements,
- Testkonzeption,
- Erarbeitung und Abstimmung von Testspezifikationen,
- Erstellung und Pflege von spezifischen Scripts zur Testvorbereitung, -durchführung und -auswertung,
- Durchführung von Tests,
- Test-Auswertung und Ableitung von Maßnahmen,
- Reporting und Eskalation,
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Abnahmetests,
- Fortschreibung des Testhandbuches,
- Durchführung spezieller Test-Schulungen für Mitarbeiter der Landesverwaltung,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller Testwerkzeuge (Test-Tools) des Auftragnehmers zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers,
- zeitweise oder dauerhafte Bereitstellung spezieller Testinfrastrukturen (IaaS) oder Testservices (PaaS, SaaS)zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers
- Beratung zu Softwarequalität und Prozessen in der Softwarequalitätssicherung im Rahmen von Testvorhaben
- Bereitstellung eines IT-Services zur Testautomatisierung
- Automatisierung von definierten Testfällen (Erstellung, Ausführung und Auswertung)
- Wartung und Pflege der aktiven automatisierten Testfälle
- Import bereits bestehender automatisierter Testfälle und fortlaufende Wartung und Pflege der importierten Testfälle
- weiterführende Unterstützung im Kontext Testautomatisierung
Stadt: Sachsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann einmalig um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags kann einmalig um ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Telekom MMS GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt.-IdNr. DE 811 807 949
Postanschrift: Riesaer Straße 5
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@t-systems-mms.com📧
Telefon: +49 35128200📞
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert ✅
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Region: Bautzen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: +4935132645101📞
URL: https://www.sid.sachsen.de/🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 241-756707 (2023-12-13)