Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben zu den Umsätzen der letzte drei Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der letzten
drei Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsbereiches
„Umzugs- und Speditionsdienstleistungen“.
Mindestanforderung: Der Auftraggeber sieht nur Bieter als fachlich geeignet an, die im
Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre jährlich mindestens 200.000 EUR im benannten Geschäftsbereich
umgesetzt haben.
2. Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich
der Angabe der Deckungssummen.
Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen
(bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall
aufzuweisen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. €, Obhut-/Verwahrungs-/
Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden 2.5 Mio. €; Schlüsselschäden 250.000 €, Umweltschäden
250.000 € und Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten
Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die
Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen.
3. Nachweis einer Versicherung nach § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes (Haftpflichtversicherung)
gegen alle Schäden in ausreichender Höhe
4. Nachweis über eine Transportversicherung in ausreichender Höhe
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- nicht älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Eigenerklärung
Der Bieter hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - nicht
älter als 6 Monate - vorzulegen. Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
noch nicht über eine entsprechende Bescheinigung verfügt, so hat er mit dem Angebot
zumindest eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass er diese spätestens
vor einer geplanten Zuschlagserteilung auf sein Angebot nachreicht.