Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin geht von einem Gesamtetat für Medieninvest während der Vertragslaufzeit einschließlich Verlängerungsoption in Höhe von ca. 1.600.000,- EUR netto aus. Dieser Betrag kann jedoch auch überschritten werden.
Pro Vertragsjahr ist ein Etat für Medieninvestment in Höhe von ca. 400.000,- EUR netto vorgesehen. Die Auftraggeberin kann die Verteilung des Etats auf die Vertragsjahre jedoch beliebig ändern. Der Auftraggeber sichert keinen Mindestetat an Medieninvestment zu. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf des angegebenen Medieninvestments. Es ist auch möglich, dass die Auftraggeberin gar keinen konkreten Auftrag während der Vertragslaufzeit abruft.
Für alle Aufträge sind vom Auftragnehmer separate, verbindliche Angebote mit Preisen auf Grundlage des eingereichten Preisblattes zu erstellen. Die Abrechnung erfolgt projektbezogen gemäß Angebot. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen die im jeweiligen Preisblatt definierte Vergütung.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine exklusive Zusammenarbeit. Der Auftraggeberin steht es mithin frei, neben dem Auftragnehmer auch Dritte zu beauftragen. Des Weiteren besteht für die Umsetzung der von der Agentur konzipierten Maßnahmen keine Abnahmepflicht. Dritte können mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt werden.
Der Auftragnehmer versendet nach Abschluss des Projektes die Rechnung für die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage freigegebener Angebote zu den gerade aktuellen Kampagnen und Projekten. Die letzte Rechnung für ein laufendes Kalenderjahr ist aus haushaltstechnischen Gründen jeweils bis zum 30. November des laufenden Jahres vorzulegen. Kampagnen oder Projekte, die den Monat Dezember umfassen, sind in Form einer Vorausrechnung ebenfalls bis zum 30. November des laufenden Jahres abzurechnen.
Festpreisangebot
Die Preis- bzw. Provisionsangaben im Angebot sind Festpreise/werte für die Laufzeit des Vertrages (einschließlich der Verlängerungsoptionen).
I Zuschlagskriterien
Die Erteilung des Zuschlags erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der nachstehenden Kriterien:
1. Preis 40 %
2. Umsetzungskonzept 60 %
Die Wertung des Preises ergibt sich aus der Wertungsmatrix Preis.
Die Wertung des Umsetzungskonzeptes erfolgt auf Grundlage der Wertungsmatrix Umsetzungskonzept.
I Ihr Angebot
Umsetzungskonzept
Im Zuge der Ausschreibung ist ein Umsetzungskonzept für einen animierten Erklärfilm zu entwickeln sowie ein Umsetzungskonzept mit exemplarischer Preiskalkulation für Werbemotive zum Thema "Sustainable Partner Programm". (Die exemplarische Preiskalkulation hat sich dabei auf die angegebenen Stundensätze im Preisblatt zu beziehen. Die jeweiligen Arbeitsstunden müssen darüber hinaus aus der exemplarischen Kalkulation hervorgehen). Einzureichen ist ein Konzept und ein Storyboard Ihrer Kreatividee entsprechend der Aufgabenstellung, welche Sie der Anlage Aufgabenstellung entnehmen.
Sollte kein Umsetzungskonzept und/oder keine exemplarische Preiskalkulation eingereicht werden, kann das Angebot nicht gewertet werden.
Angaben im Preisblatt und ergänzende Angaben des Bieters:
1. Allgemeine Agentur-Honorarsätze (Auflistung) mit den Angaben/Tagessätzen:
a. Stundensatz: Projektmanagement/ Kundenbetreuung
b. Stundensatz: Konzeption
c. Stundensatz: Artdirektion
d. Stundensatz: Design/ Grafik
e. Stundensatz Dreharbeiten/Regie
f. Stundensatz: Postproduktion/Montage/ Schnitt
g. Stundensatz: Werbetext
Als Honorierung für die Teilnahme am Pitch zahlt visitBerlin für die Erstellung und Einreichung eines fristgemäßen vollständigen Angebots, das alle oben genannten Anforderungen erfüllt, eine einmalige Aufwandsentschädigung. Es werden hierfür 20.000,00 EUR netto zur Verfügung gestellt, welche sich auf die Anzahl der Bieter, die ein wertbares Angebot abgeben, aufteilt. Das Honorar pro Bieter kann maximal 5.000,00 EUR netto betragen. Dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird keine Aufwandsentschädigung gezahlt.