Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.
Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik.
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Die gematik hat eine Business-Process-Management-Plattform (weiterhin BPM-Plattform) eingeführt, um zunehmend digital unterstützte Standardverfahren und Standardprozesse zu etablieren. Diese unternehmensweit nutzbare digitale Plattform wurde zur bereichsübergreifenden Automatisierung der internen Arbeitsprozesse der gematik etabliert, die eine Verbindung bislang nicht verbundener Datentöpfe in den einzelnen Unternehmensbereichen erlaubt.
Ein an die BPM-Plattform angeschlossenes Service-Portal soll die Interaktion mit Dritten (Gesellschaftern, Zulassungsnehmern, Nutzern der TI) erleichtern. Gleichzeitig soll die Service-Bereitstellung nach außen mit Anbindungen von Drittsystemen für durchgehende und (teil-)automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Die bisher geleisteten Entwicklungs- und Implementierungsmaßnahmen im Bereich BPM wurden unter Nutzung der Anwendung camunda durchgeführt. Die hierbei erzielten Erfolge und Erfahrungen bilden die Grundlage für die weitere Digitalisierung der Prozesse für die gematik. Auf der Grundlage dieser Plattform sollen künftig beispielsweise Service-Leistungen über ein Service-Portal für verschiedene Nutzergruppen und Industriepartner angeboten werden, die über dahinterliegende Prozesse möglichst automatisiert und transparent abgewickelt werden. Zudem sollen zunehmend rollen- und rechteabhängige Self-Services für verschiedene Zielgruppen angeboten werden. Diese Plattform soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Weiterentwicklung BPM Plattform
2023-0023
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.
Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt...”
Kurze Beschreibung
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.
Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik.
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Die gematik hat eine Business-Process-Management-Plattform (weiterhin BPM-Plattform) eingeführt, um zunehmend digital unterstützte Standardverfahren und Standardprozesse zu etablieren. Diese unternehmensweit nutzbare digitale Plattform wurde zur bereichsübergreifenden Automatisierung der internen Arbeitsprozesse der gematik etabliert, die eine Verbindung bislang nicht verbundener Datentöpfe in den einzelnen Unternehmensbereichen erlaubt.
Ein an die BPM-Plattform angeschlossenes Service-Portal soll die Interaktion mit Dritten (Gesellschaftern, Zulassungsnehmern, Nutzern der TI) erleichtern. Gleichzeitig soll die Service-Bereitstellung nach außen mit Anbindungen von Drittsystemen für durchgehende und (teil-)automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Die bisher geleisteten Entwicklungs- und Implementierungsmaßnahmen im Bereich BPM wurden unter Nutzung der Anwendung camunda durchgeführt. Die hierbei erzielten Erfolge und Erfahrungen bilden die Grundlage für die weitere Digitalisierung der Prozesse für die gematik. Auf der Grundlage dieser Plattform sollen künftig beispielsweise Service-Leistungen über ein Service-Portal für verschiedene Nutzergruppen und Industriepartner angeboten werden, die über dahinterliegende Prozesse möglichst automatisiert und transparent abgewickelt werden. Zudem sollen zunehmend rollen- und rechteabhängige Self-Services für verschiedene Zielgruppen angeboten werden. Diese Plattform soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
Die BPM Plattform der gematik soll in den nächsten Jahren kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers weiterentwickelt werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Beratung zu der BPM-Plattform-Architektur, Konfiguration, Entwicklung, Support zur Serverkomponenten / Backend weiterhin die Entwicklung und Support für Service-Portal/User-Interface bzw. Frontend angeboten bzw. erbracht werden. Der Umfang des Rahmenvertrages wird auf 1.000 Personentage geschätzt, wobei für die gematik keine Abnahmeverpflichtung besteht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. und Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB, § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. und Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB, § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 4 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VI.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Zur Beurteilung insbesondere der administrativen und organisatorischen Eignung des Bieters sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zur Beurteilung insbesondere der administrativen und organisatorischen Eignung des Bieters sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich-bare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
1. die technische Einführung einer produktiven BPM-Plattform mit Anbindung von Drittsystemen über Schnittstellen umfasst UND
2. über die Einführung nachvollziehbare Prozessautomatisierungen und -optimierungen erreicht wurden UND
3. das Auftragsvolumen für die unmittelbar mit der Einführung einer BPM-Plattform in Verbindung stehenden Leistungen insgesamt mehr als 100 PT umfasst hat.
Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn nach der erfolgten Auftragserteilung die Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers schon mindestens 3 Monate läuft. Entscheidend für die Berechnung des 3-Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen zu Punkt 1: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen zu Punkt 1: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-11
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in II.5 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter II.5 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YWT6TCRYE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 113-352746 (2023-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Friedrichstraße 136
Kontaktperson: Vergabestelle
URL: www.gematik.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Unternehmen der öffentlichen Hand (Bundesbehörde (BMG))
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die gematik hat eine Business-Process-Management-Plattform (weiterhin BPM-Plattform) eingeführt, um zunehmend digital unterstützte Standardverfahren und...”
Kurze Beschreibung
Die gematik hat eine Business-Process-Management-Plattform (weiterhin BPM-Plattform) eingeführt, um zunehmend digital unterstützte Standardverfahren und Standardprozesse zu etablieren. Diese unternehmensweit nutzbare digitale Plattform wurde zur bereichsübergreifenden Automatisierung der internen Arbeitsprozesse der gematik etabliert, die eine Verbindung bislang nicht verbundener Datentöpfe in den einzelnen Unternehmensbereichen erlaubt. Ein an die BPM-Plattform angeschlossenes Service-Portal soll die Interaktion mit Dritten (Gesellschaftern, Zulassungsnehmern, Nutzern der TI) erleichtern. Gleichzeitig soll die Service-Bereitstellung nach außen mit Anbindungen von Drittsystemen für durchgehende und (teil-)automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Diese Plattform soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 960 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung und Qualifikation des eingesetzten Personals bzw. auftragsrelevante Kompetenzen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 113-352746
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: IT22136
Titel: Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung BPM Plattform
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AlogO GmbH
Postanschrift: Joachimstaler Str. 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 960 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 960 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
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Quelle: OJS 2023/S 240-753989 (2023-12-08)