Mit der vorliegenden Ausschreibung möchte die BG ETEM einen Rahmenvertrag zum Bezug von Produkten des Herstellers Apple für sich und weitere Bedarfsträger abschließen. Neben den Geräten umfasst der Vertrag Zubehörteile, die bei Gerätebestellungen als Erstausstattung mit abgerufen werden können. Abrufe sollen über ein vom Bieter beigestelltes Shop-System erfolgen, dessen Nutzer- und Rechtemanagement sich an Systeme der Bedarfsträger anbinden lässt. Außerdem sind pauschalierte Reparaturleistungen anzubieten (Dienstleistungen). Neben der BG ETEM sind die nachfolgenden Bedarfsträger aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt: Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg BGHW, M5, 7, D-68161 Mannheim BG Verkehr, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg Der zu schließende Vertrag deckt überwiegend den Ersatz von Geräten ab, die bei den Mitarbeitenden der Bedarfsträger derzeit im Einsatz sind. Rollouts oder Massenaustausche sind derzeit nicht absehbar. Infolgedessen werden die Artikel mit gewissen Schwankungen etwa linear über die Vertragslaufzeit hinweg abgerufen. Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages, der zum 1.7.2026 beginnen soll, wird 2 Jahre betragen. Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Näheres s. Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zum Bezug von iPad iPhone und MacBook Pro(AS 04-2026)
Kurze Beschreibung:
Mit der vorliegenden Ausschreibung möchte die BG ETEM einen Rahmenvertrag zum Bezug von Produkten des Herstellers Apple für sich und weitere Bedarfsträger abschließen. Neben den Geräten umfasst der Vertrag Zubehörteile, die bei Gerätebestellungen als Erstausstattung mit abgerufen werden können. Abrufe sollen über ein vom Bieter beigestelltes Shop-System erfolgen, dessen Nutzer- und Rechtemanagement sich an Systeme der Bedarfsträger anbinden lässt. Außerdem sind pauschalierte Reparaturleistungen anzubieten (Dienstleistungen).
Neben der BG ETEM sind die nachfolgenden Bedarfsträger aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt:
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg
BGHW, M5, 7, D-68161 Mannheim
BG Verkehr, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg
Der zu schließende Vertrag deckt überwiegend den Ersatz von Geräten ab, die bei den Mitarbeitenden der Bedarfsträger derzeit im Einsatz sind. Rollouts oder Massenaustausche sind derzeit nicht absehbar. Infolgedessen werden die Artikel mit gewissen Schwankungen etwa linear über die Vertragslaufzeit hinweg abgerufen.
Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages, der zum 1.7.2026 beginnen soll, wird 2 Jahre betragen. Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Näheres s. Leistungsbeschreibung.
Mit der vorliegenden Ausschreibung möchte die BG ETEM einen Rahmenvertrag zum Bezug von Produkten des Herstellers Apple für sich und weitere Bedarfsträger abschließen. Neben den Geräten umfasst der Vertrag Zubehörteile, die bei Gerätebestellungen als Erstausstattung mit abgerufen werden können. Abrufe sollen über ein vom Bieter beigestelltes Shop-System erfolgen, dessen Nutzer- und Rechtemanagement sich an Systeme der Bedarfsträger anbinden lässt. Außerdem sind pauschalierte Reparaturleistungen anzubieten (Dienstleistungen).
Neben der BG ETEM sind die nachfolgenden Bedarfsträger aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung bezugsberechtigt:
Der zu schließende Vertrag deckt überwiegend den Ersatz von Geräten ab, die bei den Mitarbeitenden der Bedarfsträger derzeit im Einsatz sind. Rollouts oder Massenaustausche sind derzeit nicht absehbar. Infolgedessen werden die Artikel mit gewissen Schwankungen etwa linear über die Vertragslaufzeit hinweg abgerufen.
Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages, der zum 1.7.2026 beginnen soll, wird 2 Jahre betragen. Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Näheres s. Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 AS 04-2026
Titel: Ausschreibung eines Rahmenvertrages zum Bezug von iPhone, iPad und MacBook Pro
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13094943.72 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die BG ETEM schreibt für sich selbst und die weiteren Bezugsberechtigten eine Rahmenvereinbarung zum Ersatz der sich bei ihren Mitarbeitenden im Einsatz befindlichen Mobiltelefonen des Herstellers Apple Inc. aus. Neben Mobiltelefonen sollen entsprechendes Zubehör und pauschalisierte Instandsetzung beschafft werden. Außerdem sind Tablets mit Zubehör sowie pauschalisierter Instandsetzung und MacBook Pro Notebooks über die Rahmenvereinbarung als Ersatz zu beschaffen. Näheres zur Vorfestlegung des Herstellers ist in Abschnitt 3.2 der Leistungsbeschreibung geregelt.
Die vorliegende Ausschreibung dient zur Beschaffung von Geräten und Zubehör aus den Produktfamilien iPhone, iPad und MacBook Pro des Herstellers Apple Inc. Nicht-Inhalte dieser Ausschreibung sind die Beschaffung von Hardware außerhalb der nachfolgend definierten Spezifikation - z. B. VisionPro- oder AppleTV-Hardware und Zubehör.
Ebenso gehört kein Endbenutzer-Service zum Leistungsumfang. Alle Prozesse zwischen Auftragnehmer und den Bezugsberechtigten beginnen bzw. enden auf Seiten der Bezugsberechtigten bei ausreichend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IT-Abteilung.
Der zu schließende Vertrag deckt überwiegend den Ersatz von Geräten ab, die bei den Mitarbeitenden der Bedarfsträger derzeit im Einsatz sind. Rollouts oder Massenaustausche sind derzeit nicht absehbar. Infolgedessen werden die Artikel mit gewissen Schwankungen etwa linear über die Vertragslaufzeit hinweg abgerufen.
Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages, der zum 1.7.2026 beginnen soll, wird 2 Jahre betragen. Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Für die gesamte Laufzeit des Vertrages wurden für die einzelnen Artikel die erwarteten Abnahmemengen sorgfältig geschätzt. Die Angaben beruhen auf einer Bedarfserhebung bei allen beteiligten Bezugsberechtigten. Für die zentralen Komponenten wird von folgenden Mengen ausgegangen:
Pos Artikel Garantierte Menge Geschätzte Menge Maximale Menge
1.1 iPhone 17, 256 GB 1.430 1.790 2.085
1.2 iPhone 16, 128 GB 1.453 1.534 1.589
1.3 iPhone 17 Pro, 512 GB 11 32 52
2.1 iPad Air M4, 11 Zoll, 256 GB, WiFi + Cellular 1.187 1.492 2.097
3.1 MacBook Pro M5 14”, 24GB RAM, 1 TB SSD 11 32 102
Tabelle 2 - Garantierte, geschätzte und maximale Mengen für die Hauptprodukte über vier Jahre
Angaben zu Mengen für Zubehör befinden sich in den Abschnitten 5.1, 6.1 und 7.1. der Leistungsbeschrreibung
Die BG ETEM schreibt für sich selbst und die weiteren Bezugsberechtigten eine Rahmenvereinbarung zum Ersatz der sich bei ihren Mitarbeitenden im Einsatz befindlichen Mobiltelefonen des Herstellers Apple Inc. aus. Neben Mobiltelefonen sollen entsprechendes Zubehör und pauschalisierte Instandsetzung beschafft werden. Außerdem sind Tablets mit Zubehör sowie pauschalisierter Instandsetzung und MacBook Pro Notebooks über die Rahmenvereinbarung als Ersatz zu beschaffen. Näheres zur Vorfestlegung des Herstellers ist in Abschnitt 3.2 der Leistungsbeschreibung geregelt.
Die vorliegende Ausschreibung dient zur Beschaffung von Geräten und Zubehör aus den Produktfamilien iPhone, iPad und MacBook Pro des Herstellers Apple Inc. Nicht-Inhalte dieser Ausschreibung sind die Beschaffung von Hardware außerhalb der nachfolgend definierten Spezifikation - z. B. VisionPro- oder AppleTV-Hardware und Zubehör.
Ebenso gehört kein Endbenutzer-Service zum Leistungsumfang. Alle Prozesse zwischen Auftragnehmer und den Bezugsberechtigten beginnen bzw. enden auf Seiten der Bezugsberechtigten bei ausreichend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IT-Abteilung.
Der zu schließende Vertrag deckt überwiegend den Ersatz von Geräten ab, die bei den Mitarbeitenden der Bedarfsträger derzeit im Einsatz sind. Rollouts oder Massenaustausche sind derzeit nicht absehbar. Infolgedessen werden die Artikel mit gewissen Schwankungen etwa linear über die Vertragslaufzeit hinweg abgerufen.
Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages, der zum 1.7.2026 beginnen soll, wird 2 Jahre betragen. Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Für die gesamte Laufzeit des Vertrages wurden für die einzelnen Artikel die erwarteten Abnahmemengen sorgfältig geschätzt. Die Angaben beruhen auf einer Bedarfserhebung bei allen beteiligten Bezugsberechtigten. Für die zentralen Komponenten wird von folgenden Mengen ausgegangen:
Pos Artikel Garantierte Menge Geschätzte Menge Maximale Menge
1.1 iPhone 17, 256 GB 1.430 1.790 2.085
1.2 iPhone 16, 128 GB 1.453 1.534 1.589
1.3 iPhone 17 Pro, 512 GB 11 32 52
2.1 iPad Air M4, 11 Zoll, 256 GB, WiFi + Cellular 1.187 1.492 2.097
3.1 MacBook Pro M5 14”, 24GB RAM, 1 TB SSD 11 32 102
Tabelle 2 - Garantierte, geschätzte und maximale Mengen für die Hauptprodukte über vier Jahre
Angaben zu Mengen für Zubehör befinden sich in den Abschnitten 5.1, 6.1 und 7.1. der Leistungsbeschrreibung
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages, der zum 1.7.2026 beginnen soll, wird 2 Jahre betragen. Der Vertrag kann einseitig von der Auftraggeberin zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-18 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): BG ETEM, KÖln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Zur Durchführung des Verfahrens wird der folgende Zeitplan angestrebt, insoweit keine abweichende Mitteilung durch die Vergabestelle erfolgt, ist der Zeitplan bindend:
Veröffentlichung der Ausschreibung 13.04.2026
Annahme der letzten Bieterfragen 11.05.2026, 11:00 Uhr
Beantwortung der letzten Bieterfragen 12.05.2026
Abgabefrist der Angebote 18.05.2026, 11:00 Uhr
Information der unterlegenden Bieter (geplant) KW 22/2026
Zuschlag (geplant) KW 24/2026
Bindefrist der abgegebenen Angebote 30.06.2026
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Zur Durchführung des Verfahrens wird der folgende Zeitplan angestrebt, insoweit keine abweichende Mitteilung durch die Vergabestelle erfolgt, ist der Zeitplan bindend:
Veröffentlichung der Ausschreibung 13.04.2026
Annahme der letzten Bieterfragen 11.05.2026, 11:00 Uhr
Beantwortung der letzten Bieterfragen 12.05.2026
Abgabefrist der Angebote 18.05.2026, 11:00 Uhr
Information der unterlegenden Bieter (geplant) KW 22/2026
Zuschlag (geplant) KW 24/2026
Bindefrist der abgegebenen Angebote 30.06.2026
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-18 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: BG ETEM, KÖln
Zusätzliche Informationen:
Zur Durchführung des Verfahrens wird der folgende Zeitplan angestrebt, insoweit keine abweichende Mitteilung durch die Vergabestelle erfolgt, ist der Zeitplan bindend:
Veröffentlichung der Ausschreibung 13.04.2026
Annahme der letzten Bieterfragen 11.05.2026, 11:00 Uhr
Beantwortung der letzten Bieterfragen 12.05.2026
Abgabefrist der Angebote 18.05.2026, 11:00 Uhr
Information der unterlegenden Bieter (geplant) KW 22/2026
Zuschlag (geplant) KW 24/2026
Bindefrist der abgegebenen Angebote 30.06.2026
Zur Durchführung des Verfahrens wird der folgende Zeitplan angestrebt, insoweit keine abweichende Mitteilung durch die Vergabestelle erfolgt, ist der Zeitplan bindend:
Veröffentlichung der Ausschreibung 13.04.2026
Annahme der letzten Bieterfragen 11.05.2026, 11:00 Uhr
Beantwortung der letzten Bieterfragen 12.05.2026
Abgabefrist der Angebote 18.05.2026, 11:00 Uhr
Information der unterlegenden Bieter (geplant) KW 22/2026
Zuschlag (geplant) KW 24/2026
Bindefrist der abgegebenen Angebote 30.06.2026
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-11 16:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der formalen Prüfung werden ausgeschlossen:
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgefragten Erklärungen und Nachweise erhalten (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV)
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Angebote, bei denen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)
Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich nur um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV). Hieraus folgt, dass Angebote, bei denen das geforderte Preisblatt nicht abgegeben wurde, unmittelbar ausgeschlossen werden.
Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen macht die Vergabestelle von den Möglichkeiten § 56 VgV Gebrauch. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung final unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Rahmen der formalen Prüfung werden ausgeschlossen:
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgefragten Erklärungen und Nachweise erhalten (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV)
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Angebote, bei denen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV)
Angebote, die nicht die geforderten Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich nur um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV). Hieraus folgt, dass Angebote, bei denen das geforderte Preisblatt nicht abgegeben wurde, unmittelbar ausgeschlossen werden.
Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen macht die Vergabestelle von den Möglichkeiten § 56 VgV Gebrauch. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung final unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8003310300-32
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 130
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgetem.de📧
Telefon: +49 221 3 77 8-0📞
URL: https://www.bgetem.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E27431744🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E27431744🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Das Verfahren unterliegt der Zuständigkeit folgender Vergabekammer:
Vergabekammern des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 9499-0// Fax.: 49 228-9499 163
Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Das Verfahren unterliegt der Zuständigkeit folgender Vergabekammer:
Vergabekammern des Bundes
Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 9499-0// Fax.: 49 228-9499 163
Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 073-256143 (2026-04-13)