Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden gefordert: 1. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe der Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme (netto in EUR), Ausführungszeitraum sowie Auftraggeber. Eine Referenz ist geeignet, sofern sie bzgl. Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
2. Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
3. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt.
4. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
5. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV hat der Bieter mit dem Angebot eine Angabe der
technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
6. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV ist ein Nachweis zur fachlichen Qualifikation für die
Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens vorzulegen:
- Nachweis des Abschlusses auf dem Gebiet der Baumpflege (bspw. Geprüfter
Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung, European Tree Technican, European
Tree Worker etc.)
- Ein Motorsägeführerschein bei Verwendung einer Motorsäge
- SKT-A und -B-Schein bei Anwendung der Seilklettertechnik
- Nachweis der Bedienung von Hubarbeitsbühnen etc.
7. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, dass die
ausführenden Personen mittels internen und/oder externen Kursen in/oder
Unterweisungen, z.B. Arbeitssicherheit und ZTV-Baumpflege entsprechende Befähigungen zur Baumpflege fortlaufend vermittelt bekommen.
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.