Rahmenvertrag zur Geotechnischen Begleitung und ingenieurgeologischen Modell- und Berichterstellung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 3, 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Abschluss einer Rahmenvereinbarung ab 2026 zur geotechnischen Begleitung einschließlich der Begleitung von Laboruntersuchungen und der dazugehörigen Dokumentation aus der geotechnischen Erkundung (GB FERKL) sowie zur Erstellung von ingenieurgeologischen Modellen und geologischen sowie geotechnischen Berichten (GeoB) im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ. Die geologische und geotechnische Vorerkundung des Baugrunds sind Bestandteil von Grundlageninformationen, die den potentiellen Betreibern von Offshore Windparks nach § 10 des WindSeeG durch das BSH zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis dieser Datengrundlage sollen die potentiellen Vorhabenträger in die Lage versetzt werden, die Eignung des Baugrunds und die mit den Baumaßnahmen einhergehenden Kosten einschätzen zu können. Anhand der geophysikalischen Daten und Vorauswertungen wird die weitere geotechnische Erkundung geplant. Es werden u.a. die genauen Lokationen für Drucksondierungskampagnen festgelegt und die Durchführungen eines Erkunders sowohl onshore als auch offshore begleitet. Alle erhobenen Daten werden genutzt um weitere Lokationen zur Bohrung mit Probennahme festzulegen und die Ausführung zu begleiten. Hierfür ist es notwendig einen Probennahmeplan und ein Laborprogramm zu erstellen. Weiterhin sind die Ergebnisse aus vorangegangenen hydrographischen und geophysikalischen Untersuchungen sowie der geotechnischen Erkundungen zu einem 3-dimensionalen ingenieurgeologischen Tiefenmodell (im Weiteren als ingenieurgeologisches Modell bezeichnet) zusammenzuführen und auszuwerten. Die Beschreibung der kombinierten Datengrundlage (Hydrographie, Geophysik, Geotechnik) und des ingenieurgeologischen Modells bilden den Kern des Geologischen Berichts. Der Geologische Bricht und der darauf abgestimmte geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) stellen zusammen mit dem zugrunde liegenden ingenieurgeologischen Modell die zentralen Produkte der ingenieurgeologischen Vorerkundung des Baugrunds dar. Der Leistungsumfang lässt sich wie folgt zusammenfassen • Die Begleitung und Überwachung der geotechnischen Erkundungsarbeiten an Bord der Schiffe des Erkunders. Dabei werden folgende Erkundungsverfahren angewendet: o Indirekte Aufschlüsse (Drucksondierungen):  kontinuierliche Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks (CPTu) ab dem Meeresboden bis Erreichen des Abbruchkriteriums  diskontinuierliche (überbohrte) Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks an der Bohrlochsohle (DHCPTu) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit Probenentnahme) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Bohrlochgeophysikalische Messungen (PS-logging) an jeder Erkundungslokation ab max. 80 m unter Meeresboden bis zur minimalen Tiefe unter Meeresboden (ca. 10 m) • Zuarbeit zur Festlegung der Drucksondierungslokationen im Hinblick auf das ingenieurgeologische Modell • Die Festlegung von Lokationen zur Probennahme. Teil davon ist: o die Erstellung eines Probennahmeplans (Sampling Plan) unter Berücksichtigung des ingenieurgeologischen Modells und der CPT-Daten o die Erstellung eines vorläufigen Laborprogramms (Preliminary Laboratory Programme) • Festlegung des konkreten Laborprogramms (Specified Laboratory Programme) • Begleitung und Überwachung der Laborarbeiten • Klassifikationsversuche • Zustandsbeschreibung • bodenmechanische Standardversuche • Prüfen des Aufmaßes und der Rechnungen des Erkunders • Aufstellen der Abnahmeempfehlung der Leistungen und Dokumente des Erkunders inklusive der Überwachung der Beseitigung eventueller festgestellter Mängel • Reprocessing der mehrkanalseismischen Prestack-Datengrundlage • Erstellung des ingenieurgeologischen Modells • Erstellung der synthetischen Modellerweiterung • Erstellung von Datenprodukten • Erstellung des Geologischen Berichts • Erstellung des geotechnischen Datenberichts ODER Zuarbeit zur Erstellung des geotechnischen Datenberichts

Deadline

Deadline 2026-10-13

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Geotechnischen Begleitung und ingenieurgeologischen Modell- und Berichterstellung zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 3, 4 und 5 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP
Referenznummer: 1114/008/00132
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung ab 2026 zur geotechnischen Begleitung einschließlich der Begleitung von Laboruntersuchungen und der dazugehörigen Dokumentation aus der geotechnischen Erkundung (GB FERKL) sowie zur Erstellung von ingenieurgeologischen Modellen und geologischen sowie geotechnischen Berichten (GeoB) im Rahmen der Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ. Die geologische und geotechnische Vorerkundung des Baugrunds sind Bestandteil von Grundlageninformationen, die den potentiellen Betreibern von Offshore Windparks nach § 10 des WindSeeG durch das BSH zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis dieser Datengrundlage sollen die potentiellen Vorhabenträger in die Lage versetzt werden, die Eignung des Baugrunds und die mit den Baumaßnahmen einhergehenden Kosten einschätzen zu können. Anhand der geophysikalischen Daten und Vorauswertungen wird die weitere geotechnische Erkundung geplant. Es werden u.a. die genauen Lokationen für Drucksondierungskampagnen festgelegt und die Durchführungen eines Erkunders sowohl onshore als auch offshore begleitet. Alle erhobenen Daten werden genutzt um weitere Lokationen zur Bohrung mit Probennahme festzulegen und die Ausführung zu begleiten. Hierfür ist es notwendig einen Probennahmeplan und ein Laborprogramm zu erstellen. Weiterhin sind die Ergebnisse aus vorangegangenen hydrographischen und geophysikalischen Untersuchungen sowie der geotechnischen Erkundungen zu einem 3-dimensionalen ingenieurgeologischen Tiefenmodell (im Weiteren als ingenieurgeologisches Modell bezeichnet) zusammenzuführen und auszuwerten. Die Beschreibung der kombinierten Datengrundlage (Hydrographie, Geophysik, Geotechnik) und des ingenieurgeologischen Modells bilden den Kern des Geologischen Berichts. Der Geologische Bricht und der darauf abgestimmte geotechnische Datenbericht zur Flächenvorerkundung (gDF) stellen zusammen mit dem zugrunde liegenden ingenieurgeologischen Modell die zentralen Produkte der ingenieurgeologischen Vorerkundung des Baugrunds dar. Der Leistungsumfang lässt sich wie folgt zusammenfassen • Die Begleitung und Überwachung der geotechnischen Erkundungsarbeiten an Bord der Schiffe des Erkunders. Dabei werden folgende Erkundungsverfahren angewendet: o Indirekte Aufschlüsse (Drucksondierungen):  kontinuierliche Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks (CPTu) ab dem Meeresboden bis Erreichen des Abbruchkriteriums  diskontinuierliche (überbohrte) Drucksondierungen mit Aufzeichnung des Porenwasserdrucks an der Bohrlochsohle (DHCPTu) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Direkte Aufschlüsse (Bohrungen mit Probenentnahme) bis max. 80 m unter Meeresboden (nach Vorgabe der AG) o Bohrlochgeophysikalische Messungen (PS-logging) an jeder Erkundungslokation ab max. 80 m unter Meeresboden bis zur minimalen Tiefe unter Meeresboden (ca. 10 m) • Zuarbeit zur Festlegung der Drucksondierungslokationen im Hinblick auf das ingenieurgeologische Modell • Die Festlegung von Lokationen zur Probennahme. Teil davon ist: o die Erstellung eines Probennahmeplans (Sampling Plan) unter Berücksichtigung des ingenieurgeologischen Modells und der CPT-Daten o die Erstellung eines vorläufigen Laborprogramms (Preliminary Laboratory Programme) • Festlegung des konkreten Laborprogramms (Specified Laboratory Programme) • Begleitung und Überwachung der Laborarbeiten • Klassifikationsversuche • Zustandsbeschreibung • bodenmechanische Standardversuche • Prüfen des Aufmaßes und der Rechnungen des Erkunders • Aufstellen der Abnahmeempfehlung der Leistungen und Dokumente des Erkunders inklusive der Überwachung der Beseitigung eventueller festgestellter Mängel • Reprocessing der mehrkanalseismischen Prestack-Datengrundlage • Erstellung des ingenieurgeologischen Modells • Erstellung der synthetischen Modellerweiterung • Erstellung von Datenprodukten • Erstellung des Geologischen Berichts • Erstellung des geotechnischen Datenberichts ODER Zuarbeit zur Erstellung des geotechnischen Datenberichts
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1114/008/00132
Zusätzliche Informationen:
"Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitung seismischer Daten 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Arbeiten finden auch in der AWZ der BRD statt - lesen Sie hierzu die Leistungsbeschreibung
Postleitzahl: 20359
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Vergabekriterien
Kriterium:
Angebotspreis 30 % Qualität des Angebots 70 % Nachhaltigkeit 10 % Weitere Informationen zur Auswertung entnehmen Sie bitte den Anlagen A "Zuschlagskriterien" und "Eignung_Zuschlag_Matrix_GB-GeoB".
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-05 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungen unterliegen den Vorgaben der VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
„Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.“ Sie können die eine vollständige Aufstellung der Eignungskriterien der "Anlage A_Eignungskriterien_Gb und GeoB", der "Anlage C_Eigenerklärung Eignung" und der "Anlage A Eignung_Zuschlag_Matrix_GB-GeoB" entnehmen
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
"Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
„Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.“ Sie können die eine vollständige Aufstellung der Eignungskriterien der "Anlage A_Eignungskriterien_Gb und GeoB", der "Anlage C_Eigenerklärung Eignung" und der "Anlage A Eignung_Zuschlag_Matrix_GB-GeoB" entnehmen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Nationale Registrierungsnummer: 991-01889-13
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsh.de 📧
Telefon: +49403190-0 📞
Fax: +49403190-5001 📠
URL: https://www.bsh.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889103 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889103 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind gem. § 3 eRechV grundsätzlich alle Rechnungen digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Ausnahmen sind ausschließlich gem. § 3 Abs. 3 ERechV zulässig. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und –sofern vorhanden - die Bestellnummer 45000….. auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login . Rechnungszugang und Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B. Letzter Termin für den Eingang von Bieterfragen ist der 05.10.2026. "Der Wirtschaftsteilnehmer sowie dessen etwaige Nachunternehmer dürfen nicht gleichzeitig als geotechnischer Erkunder in einem diese Ausschreibung betreffenden oder einem anderen vergleichbaren Auftrag des Auftraggebers tätig sein."
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: +492289499561
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +492289499561 📞
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG - Siehe § 160 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 174-619519 (2026-09-08)