Rahmenvertrag zur Lieferung von Fuß Open all Container (OAC) gemäß ISO 668 und Industrieversandstücke vom Typ IP-2 zur Nutzung im BGZ Transportnetzwerk Straße/Schiene.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 201/2796-1710📞
E-Mail: nico.kulms@bgz.de📧
Fax: +49 201/2796-21710 📠
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.bgz.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49789872🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E49789872🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Einrichtung des privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von 20 Fuß Containern nach ISO 668 und Industrieversandstücke vom Typ IP-2”
Produkte/Dienstleistungen: Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Fuß Open all Container (OAC) gemäß ISO 668 und Industrieversandstücke vom Typ IP-2 zur Nutzung im BGZ Transportnetzwerk...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von Fuß Open all Container (OAC) gemäß ISO 668 und Industrieversandstücke vom Typ IP-2 zur Nutzung im BGZ Transportnetzwerk Straße/Schiene.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen📦
Ort der Leistung: Borken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ahaus
Beschreibung der Beschaffung:
“Fertigung und Lieferung von 20 Fuß Open all Container (OAC) gemäß ISO 668 und Industrieversandstücke vom Typ IP-2 zur Nutzung im BGZ Transportnetzwerk...”
Beschreibung der Beschaffung
Fertigung und Lieferung von 20 Fuß Open all Container (OAC) gemäß ISO 668 und Industrieversandstücke vom Typ IP-2 zur Nutzung im BGZ Transportnetzwerk Straße/Schiene.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
c) Eigenerklärung des Bewerbers zu Russland.
d) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 6 Monate alt).
e) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 6 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat.
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz/Personalstärke bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, gemäß Anlage 8 Erklärung Umsatz/Personalstärke.
g) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: h) Nachweis über Zertifizierung nach DIN EN 9001
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-13
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 155-494593 (2023-08-10)