Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem spezialisierten Unternehmen zur skalierbaren Postproduktion von volumetrischen, 3D- und 4D-Daten. Der Auftragnehmer übernimmt als externer Processing-Partner die regelmäßige Verarbeitung variabler Datenmengen im Bereich: -Cleanup und Optimierung volumetrischer Rohdaten -Mesh-basierte Rekonstruktion -Erstellung und Optimierung von 4D Gaussian Splatting Datensätzen -Diffusion- und LoRA-basiertes Training -KI-Training -Performance-Optimierung für XR-/VR-Anwendungen Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und mengenbasiert (z. B. pro Minute verarbeiteten Materials oder pro GPU-Tag) vergütet. Das Volumen kann monatlich variieren. Ziel ist es, eine flexible, technisch führende Processing-Struktur zu etablieren, die es ermöglicht, volumetrische Daten in hoher Auflösung (>8K je Kamerabild, >2500 Megapixel Processing) effizient, reproduzierbar und skalierbar zu verarbeiten. Vorgesehener Ausführungszeitraum: 23.12.2026 - 31.08.2027 - bzw. bis Vertragsende - mit der Option auf eine Verlängerung. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages kann maximal 48 Monate ab Zuschlagserteilung betragen.
Auftragsbekanntmachung (2026-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur skalierbaren Bearbeitung und Optimierung volumetrischer 3D-/4D-Daten einschließlich Gaussian Splatting und KI-basierter Verfahren
Referenznummer: V-2026-03
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem spezialisierten Unternehmen zur skalierbaren Postproduktion von volumetrischen, 3D- und 4D-Daten. Der Auftragnehmer übernimmt als externer Processing-Partner die regelmäßige Verarbeitung variabler Datenmengen im Bereich: -Cleanup und Optimierung volumetrischer Rohdaten -Mesh-basierte Rekonstruktion -Erstellung und Optimierung von 4D Gaussian Splatting Datensätzen -Diffusion- und LoRA-basiertes Training -KI-Training -Performance-Optimierung für XR-/VR-Anwendungen Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und mengenbasiert (z. B. pro Minute verarbeiteten Materials oder pro GPU-Tag) vergütet. Das Volumen kann monatlich variieren. Ziel ist es, eine flexible, technisch führende Processing-Struktur zu etablieren, die es ermöglicht, volumetrische Daten in hoher Auflösung (>8K je Kamerabild, >2500 Megapixel Processing) effizient, reproduzierbar und skalierbar zu verarbeiten. Vorgesehener Ausführungszeitraum: 23.12.2026 - 31.08.2027 - bzw. bis Vertragsende - mit der Option auf eine Verlängerung. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages kann maximal 48 Monate ab Zuschlagserteilung betragen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem spezialisierten Unternehmen zur skalierbaren Postproduktion von volumetrischen, 3D- und 4D-Daten. Der Auftragnehmer übernimmt als externer Processing-Partner die regelmäßige Verarbeitung variabler Datenmengen im Bereich: -Cleanup und Optimierung volumetrischer Rohdaten -Mesh-basierte Rekonstruktion -Erstellung und Optimierung von 4D Gaussian Splatting Datensätzen -Diffusion- und LoRA-basiertes Training -KI-Training -Performance-Optimierung für XR-/VR-Anwendungen Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und mengenbasiert (z. B. pro Minute verarbeiteten Materials oder pro GPU-Tag) vergütet. Das Volumen kann monatlich variieren. Ziel ist es, eine flexible, technisch führende Processing-Struktur zu etablieren, die es ermöglicht, volumetrische Daten in hoher Auflösung (>8K je Kamerabild, >2500 Megapixel Processing) effizient, reproduzierbar und skalierbar zu verarbeiten. Vorgesehener Ausführungszeitraum: 23.12.2026 - 31.08.2027 - bzw. bis Vertragsende - mit der Option auf eine Verlängerung. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages kann maximal 48 Monate ab Zuschlagserteilung betragen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: V-2026-03
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
1. Bereitstellung und Betrieb einer eigenen, produktiv eingesetzten Processing-Pipeline zur Generierung von 4D-Gaussian-Splatting-Datensätzen sowie zur meshbasierten Rekonstruktion aus hochauflösenden volumetrischen Rohdaten. Die Pipeline muss Kamerabilder mit einer Auflösung von jeweils mehr als 8K und einer Gesamtauflösung von mehr als 2.500 Megapixeln pro Frame verarbeiten können. Maßgeblich ist die Summe der Pixelauflösungen sämtlicher Kamerabilder, die zu einem Aufnahmezeitpunkt gehören. Die erzeugten Datensätze müssen eine Texturauflösung von mindestens 8.192 × 8.192 Pixeln aufweisen. 2. Implementierung und kontinuierliche Optimierung von Mesh-basierten Rekonstruktionsverfahren sowie Diffusion- und LoRA-basierten Trainingspipelines zur Verbesserung von Qualität, Detailtreue und zeitlicher Konsistenz volumetrischer Daten. 3. Durchführung von Cleanup-, Upscaling- und Optimierungsprozessen zur Reduktion von Artefakten und zur Verbesserung der Texturqualität sowie Performance-Optimierung für XR-/VR-Anwendungen. 4. Enge technische Abstimmung mit Volucap zur Integration der Processing-Ergebnisse in bestehende Produktions- und Cloud-Infrastrukturen, Unterstützung von API-Anbindungen und standardisierten Datenübergabeprozessen sowie kontinuierliche Anpassung der Pipeline auf Basis von Qualitätsmetriken und Projektergebnissen. 5. Sämtliche im Rahmen des Projekts entwickelten Quellcodes, Modelle, CAD-Daten oder sonstigen geistigen Leistungen werden vollständig im Wege eines Buyouts zur ausschließlichen Nutzung an Volucap übertragen. Dies umfasst auch die im Rahmen des Projekts erstellten Trainingskonfigurationen sowie die für eine eigenständige Weiterentwicklung erforderliche technische Dokumentation. Volucap erhält das Recht, die entwickelten Software- oder Systemkomponenten eigenständig weiterzuentwickeln, zu modifizieren und unabhängig zu nutzen. Die monatliche Infrastruktur- bzw. Grundpauschale fällt für Monate an, in denen der Auftraggeber Postproduktionsleistungen abruft. Sie umfasst die Betriebsbereitschaft der Postproduktions-Pipeline. Die abgerufenen Postproduktionsleistungen werden nach dem angebotenen Minutenpreis vergütet.
1. Bereitstellung und Betrieb einer eigenen, produktiv eingesetzten Processing-Pipeline zur Generierung von 4D-Gaussian-Splatting-Datensätzen sowie zur meshbasierten Rekonstruktion aus hochauflösenden volumetrischen Rohdaten. Die Pipeline muss Kamerabilder mit einer Auflösung von jeweils mehr als 8K und einer Gesamtauflösung von mehr als 2.500 Megapixeln pro Frame verarbeiten können. Maßgeblich ist die Summe der Pixelauflösungen sämtlicher Kamerabilder, die zu einem Aufnahmezeitpunkt gehören. Die erzeugten Datensätze müssen eine Texturauflösung von mindestens 8.192 × 8.192 Pixeln aufweisen. 2. Implementierung und kontinuierliche Optimierung von Mesh-basierten Rekonstruktionsverfahren sowie Diffusion- und LoRA-basierten Trainingspipelines zur Verbesserung von Qualität, Detailtreue und zeitlicher Konsistenz volumetrischer Daten. 3. Durchführung von Cleanup-, Upscaling- und Optimierungsprozessen zur Reduktion von Artefakten und zur Verbesserung der Texturqualität sowie Performance-Optimierung für XR-/VR-Anwendungen. 4. Enge technische Abstimmung mit Volucap zur Integration der Processing-Ergebnisse in bestehende Produktions- und Cloud-Infrastrukturen, Unterstützung von API-Anbindungen und standardisierten Datenübergabeprozessen sowie kontinuierliche Anpassung der Pipeline auf Basis von Qualitätsmetriken und Projektergebnissen. 5. Sämtliche im Rahmen des Projekts entwickelten Quellcodes, Modelle, CAD-Daten oder sonstigen geistigen Leistungen werden vollständig im Wege eines Buyouts zur ausschließlichen Nutzung an Volucap übertragen. Dies umfasst auch die im Rahmen des Projekts erstellten Trainingskonfigurationen sowie die für eine eigenständige Weiterentwicklung erforderliche technische Dokumentation. Volucap erhält das Recht, die entwickelten Software- oder Systemkomponenten eigenständig weiterzuentwickeln, zu modifizieren und unabhängig zu nutzen. Die monatliche Infrastruktur- bzw. Grundpauschale fällt für Monate an, in denen der Auftraggeber Postproduktionsleistungen abruft. Sie umfasst die Betriebsbereitschaft der Postproduktions-Pipeline. Die abgerufenen Postproduktionsleistungen werden nach dem angebotenen Minutenpreis vergütet.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigeren durchschnittlichen Minutenpreis Processing den Vorzug. Sind auch die Minutenpreise gleich, erhält das Angebot mit der niedrigeren monatlichen Infrastruktur-/Grundpauschale den Vorzug. Sind auch die Grundpauschalen gleich, entscheidet das Los. Beispiel zur Angebotswertung: Angebot A: Minutenpreis 1.200 EUR; monatliche Grundpauschale 40.000 EUR; GPU-Tagessatz 2.000 EUR; KI-/Cloud-Entwicklungstagessatz 1.400 EUR. Angebot B: Minutenpreis 1.500 EUR; monatliche Grundpauschale 35.000 EUR; GPU-Tagessatz 1.800 EUR; KI-/Cloud-Entwicklungstagessatz 1.600 EUR. Minutenpreis (50 %): A erhält 50 Punkte; B erhält 40 Punkte. Grundpauschale (30 %): A erhält 26,25 Punkte; B erhält 30 Punkte. GPU-Tagessatz (10 %): A erhält 9 Punkte; B erhält 10 Punkte. KI-/Cloud-Entwicklungstagessatz (10 %): A erhält 10 Punkte; B erhält 8,75 Punkte. Gesamt: Angebot A erreicht 95,25 Punkte; Angebot B erreicht 88,75 Punkte. Angebot A erhält den Zuschlag, da es die höhere Gesamtpunktzahl erreicht.
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigeren durchschnittlichen Minutenpreis Processing den Vorzug. Sind auch die Minutenpreise gleich, erhält das Angebot mit der niedrigeren monatlichen Infrastruktur-/Grundpauschale den Vorzug. Sind auch die Grundpauschalen gleich, entscheidet das Los. Beispiel zur Angebotswertung: Angebot A: Minutenpreis 1.200 EUR; monatliche Grundpauschale 40.000 EUR; GPU-Tagessatz 2.000 EUR; KI-/Cloud-Entwicklungstagessatz 1.400 EUR. Angebot B: Minutenpreis 1.500 EUR; monatliche Grundpauschale 35.000 EUR; GPU-Tagessatz 1.800 EUR; KI-/Cloud-Entwicklungstagessatz 1.600 EUR. Minutenpreis (50 %): A erhält 50 Punkte; B erhält 40 Punkte. Grundpauschale (30 %): A erhält 26,25 Punkte; B erhält 30 Punkte. GPU-Tagessatz (10 %): A erhält 9 Punkte; B erhält 10 Punkte. KI-/Cloud-Entwicklungstagessatz (10 %): A erhält 10 Punkte; B erhält 8,75 Punkte. Gesamt: Angebot A erreicht 95,25 Punkte; Angebot B erreicht 88,75 Punkte. Angebot A erhält den Zuschlag, da es die höhere Gesamtpunktzahl erreicht.
Postanschrift: August-Bebel-Str. 26-53
Postleitzahl: 14482
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-23 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate und danach letztmalig bis zum Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung, wenn sie nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Sie endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst bis zum 31.08.2027. Sie verlängert sich bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate und danach letztmalig bis zum Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung, wenn sie nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Sie endet spätestens 48 Monate nach Zuschlagserteilung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt und gewährleistet Transparenz sowie Gleichbehandlung aller Bieter. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems auf Basis preisbezogener Zuschlagskriterien. Die einzelnen Preispositionen werden prozentual gewichtet und nach einem relativen Bewertungsmodell bewertet, bei dem der jeweils niedrigste angebotene Preis die höchste Punktzahl erhält. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gewichteten Summe der einzelnen Bewertungskriterien. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bieter haben während des Verfahrens die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sind bis zum Ablauf der Bindefrist an ihre Angebote gebunden. Das Verfahren erfolgt unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Vergabevorschriften.
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt und gewährleistet Transparenz sowie Gleichbehandlung aller Bieter. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems auf Basis preisbezogener Zuschlagskriterien. Die einzelnen Preispositionen werden prozentual gewichtet und nach einem relativen Bewertungsmodell bewertet, bei dem der jeweils niedrigste angebotene Preis die höchste Punktzahl erhält. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der gewichteten Summe der einzelnen Bewertungskriterien. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bieter haben während des Verfahrens die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sind bis zum Ablauf der Bindefrist an ihre Angebote gebunden. Das Verfahren erfolgt unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Vergabevorschriften.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): digital auf der Vergabeplattform DTVP
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Vergabestelle. Zur Öffnung zugelassen sind Vertreter des Auftraggebers und der Vergabestelle.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-12-10 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: digital auf der Vergabeplattform DTVP
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch die Vergabestelle. Zur Öffnung zugelassen sind Vertreter des Auftraggebers und der Vergabestelle.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-30 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachgereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anbieter müssen ihre Kompetenz und Fachkenntnis durch Beispiele, Referenzen oder Portfolios unter Beweis stellen. Zwingendes technisches Eignungskriterium ist der nachweisliche Nachweis, dass der Anbieter im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr eigenverantwortlich mindestens 60 Minuten volumetrisches Videomaterial veröffentlicht hat, das auf einer meshbasierten Rekonstruktion mit einer Processing-Auflösung von über 2500 Megapixeln pro Frame basiert. Der Nachweis muss durch veröffentlichte Referenzen, technische Dokumentationen, Projektbestätigungen oder vergleichbare belastbare Belege erfolgen. Reine Testdaten oder interne Entwicklungsprojekte ohne Veröffentlichung gelten nicht als ausreichend.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anbieter müssen ihre Kompetenz und Fachkenntnis durch Beispiele, Referenzen oder Portfolios unter Beweis stellen. Zwingendes technisches Eignungskriterium ist der nachweisliche Nachweis, dass der Anbieter im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr eigenverantwortlich mindestens 60 Minuten volumetrisches Videomaterial veröffentlicht hat, das auf einer meshbasierten Rekonstruktion mit einer Processing-Auflösung von über 2500 Megapixeln pro Frame basiert. Der Nachweis muss durch veröffentlichte Referenzen, technische Dokumentationen, Projektbestätigungen oder vergleichbare belastbare Belege erfolgen. Reine Testdaten oder interne Entwicklungsprojekte ohne Veröffentlichung gelten nicht als ausreichend.
Weiterhin ist zwingend nachzuweisen, dass der Anbieter produktiv mit 4D Gaussian Splatting gearbeitet hat. Hierzu sind mindestens zwei realisierte Projekte vorzulegen, bei denen volumetrische oder multikamerabasierte Daten in 4D Gaussian Splatting Datensätze überführt wurden. Es sind technische Details zur Pipeline offenzulegen, insbesondere zur Datenquelle (Multikamera-Setup), zur Auflösung der Eingangsdaten, zur zeitlichen Konsistenz (4D), zur Optimierungsschritte sowie zur Zielplattform (z. B. XR-/Realtime-Anwendung). Viewer-Links, technische Beschreibungen oder Qualitätsvergleiche sind beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Weiterhin ist zwingend nachzuweisen, dass der Anbieter produktiv mit 4D Gaussian Splatting gearbeitet hat. Hierzu sind mindestens zwei realisierte Projekte vorzulegen, bei denen volumetrische oder multikamerabasierte Daten in 4D Gaussian Splatting Datensätze überführt wurden. Es sind technische Details zur Pipeline offenzulegen, insbesondere zur Datenquelle (Multikamera-Setup), zur Auflösung der Eingangsdaten, zur zeitlichen Konsistenz (4D), zur Optimierungsschritte sowie zur Zielplattform (z. B. XR-/Realtime-Anwendung). Viewer-Links, technische Beschreibungen oder Qualitätsvergleiche sind beizufügen.
Zusätzlich muss der Anbieter nachweisen, dass er hochauflösende volumetrische Daten verarbeitet hat und dass die zugrunde liegende Pipeline Kamerabilder mit einer Auflösung von jeweils mehr als 8K und einer Gesamtauflösung von mehr als 2.500 Megapixeln pro Frame verarbeiten kann. Maßgeblich ist die Summe der Pixelauflösungen sämtlicher Kamerabilder, die zu einem Aufnahmezeitpunkt gehören. Hierzu sind Angaben zur eingesetzten GPU-Infrastruktur, zur Parallelisierung sowie zu durchschnittlichen Processingzeiten pro Minute Content vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zusätzlich muss der Anbieter nachweisen, dass er hochauflösende volumetrische Daten verarbeitet hat und dass die zugrunde liegende Pipeline Kamerabilder mit einer Auflösung von jeweils mehr als 8K und einer Gesamtauflösung von mehr als 2.500 Megapixeln pro Frame verarbeiten kann. Maßgeblich ist die Summe der Pixelauflösungen sämtlicher Kamerabilder, die zu einem Aufnahmezeitpunkt gehören. Hierzu sind Angaben zur eingesetzten GPU-Infrastruktur, zur Parallelisierung sowie zu durchschnittlichen Processingzeiten pro Minute Content vorzulegen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YWKMTET#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mweke.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661-719📞
Fax: +49 3318661-652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die oben genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies gesetzlich zulässig war. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrags hinweg - etwa indem er die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB missachtet oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergibt, ohne dass dies gesetzlich erlaubt ist - kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Vertragsschluss, jedoch spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wurde. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die oben genannten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies gesetzlich zulässig war. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrags hinweg - etwa indem er die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB missachtet oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergibt, ohne dass dies gesetzlich erlaubt ist - kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Vertragsschluss, jedoch spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wurde. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 216-772504 (2026-11-04)