Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KVRT 2022-2023

KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier

Die KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier (im folgenden AG genannt), beabsichtigt den anfallenden Klärschlamm der angegliederten Kläranlagen (s. Anlage 2 Steckbrief Kläranlagen, im folgenden Betreiber genannt) bestehend aus dem Gebiet der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich, zur ordnungsgemäßen Verwertung nach den im Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik, an eine geeignete Fachfirma, im Folgenden (Bieter/AN) genannt, abzu-geben.
Die Leistungen für die Verwertung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 29.02.2026 zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-28 Auftragsbekanntmachung
2024-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Kurze Beschreibung:
Die KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier (im folgenden AG genannt), beabsichtigt den anfallenden Klärschlamm der angegliederten Kläranlagen (s. Anlage 2 Steckbrief Kläranlagen, im folgenden Betreiber genannt) bestehend aus dem Gebiet der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich, zur ordnungsgemäßen Verwertung nach den im Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik, an eine geeignete Fachfirma, im Folgenden (Bieter/AN) genannt, abzu-geben. Die Leistungen für die Verwertung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 29.02.2026 zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️
Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️
Bernkastel-Wittlich 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.swt.de 🌏
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
Telefon: +49 651/717-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E84186856 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E84186856 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-03 📅
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 190-595623
ABl. S-Ausgabe: 190

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier (im folgenden AG genannt), beabsichtigt den anfallenden Klärschlamm der angegliederten Kläranlagen (s. Anlage 2 Steckbrief Kläranlagen, im folgenden Betreiber genannt) bestehend aus dem Gebiet der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich, zur ordnungsgemäßen Verwertung nach den im Zeitpunkt der Entsorgung gültigen Gesetzen, Verordnungen und Regeln der Technik, an eine geeignete Fachfirma, im Folgenden (Bieter/AN) genannt, abzu-geben.
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Die Leistungen für die Verwertung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 29.02.2026 zu erbringen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Los 1 Kläranlagen der Verbandsgemeinde Thalfang, Hermeskeil und Gemeindewerke Morbach
Losnummer: Los Nr. 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden.
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Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV.
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An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt.
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Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen.
Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h.
Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich
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Generelle Betriebszeiten Kläranlage:
Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und
Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.
Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung um max. zwei weitere Jahre bis zum 28.02.2028 ist möglich und beabsichtigt.
Die Vertragsverlängerung muss gegenüber dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der AN dieser Verlängerung innerhalb von 4 Wochen nach
erfolgter Mitteilung auf schriftlichem Wege zustimmt.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Kläranlagen im Gebiet des Eifelkreises Bitburg - Prüm
Losnummer: Los Nr. 2
Bezeichnung des Loses: Los 3 - Kläranlagen der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und Konz
Losnummer: Los-Nr. 3
Bezeichnung des Loses: Los 4 Kläranalgen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues
Losnummer: Los-Nr. 4
Bezeichnung des Loses: Los 5 Kläranlagen der Verbandsgemeinde Prüm und Arzfeld
Losnummer: Los-Nr. 5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kläranlagen im Gebiet Landkreis Trier - Saarburg und Landkreis Bernkastel-Wittlich
Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Bitburger-Land und Südeifelwerke
Kläranlagen der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und Konz
Kläranalgen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues
Kläranlagen der Verbandsgemeinde Prüm und Arzfeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Umsatz des Unternehmens in den vergangenen drei Geschäftsjahren
• Angaben über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Personal
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP),
• Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschluss-gründe nicht vorliegen
• Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
• Verzeichnis der Nachunternehmer
• Nachweis Haftpflichtversicherung oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Angabe über die Klärschlamm-Entwässerungsanlage/Entwässerungseinrichtung
• Angaben über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich eingesetzten Maschinen und Geräte Zusätzliche Nachweise im Falle einer vorgesehenen landwirtschaftlichen Verwertung:
• Referenzen über erfolgreich durchgeführte Aufträge ähnlicher Art und Größe in den letzten 3 Geschäftsjahren
• Beschreibung von Verladung, Transport, Ausbringung Zusätzliche Nachweise im Falle einer vorgesehenen thermischen Verwertung:
• Beschreibung von Verladung, Transport und Verwiegung
• Verbrennungsstandort, Betreiber, Anlagenkapazität und Laufzeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Nachweis erforderlicher Genehmigungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.swt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E84186856 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 190-595623 (2023-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4, Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues - Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026
Kurze Beschreibung:
Los 4, Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues - Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦
Beschreibung
Titel: Los 4 - Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden. Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV. An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt. Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen. Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h. Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich Generelle Betriebszeiten Kläranlage: Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage
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Zusätzliche Informationen:
Die Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026, Los 4 VG Wittlich-Land, VG Bernkastel-Kues wird aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen. Es wird beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren durchzuführen
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bernkastel-Wittlich 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Offenes Verfahren
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung eines Überprüfungsgremiums oder eines anderen Rechtsorgans
Nachprüfungsverfahren
Type of alleged irregularity: Formale Gründe: 1
Anzahl der Beschwerdeführer: 1
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: RL 2014/24/EU

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
Telefon: +496517170 📞
URL: www.swt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung des Loses 4 VG Wittlich-Land, VG Bernkastel-Kues des Rahmenvertrages zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026 wird aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE 87456231
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 51116
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 631160 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 138-430036 (2024-07-15)