Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale und/oder privat-wirtschaftliche Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
- Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Behälteranzahl) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
Für Los 1:
- Es ist mindestens eine Referenz zur Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten fünf Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Abfallsammelbehältern (2-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 10.000 Behältern. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
- Es sind mindestens eine Referenz zur Lieferung von 4-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten fünf Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Abfallsammelbehältern (4-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 750 Behältern. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
Für Los 2:
- Es sind mindestens zwei Referenzen zur Lieferung von 4-Rad-Umleerbehältern aus den letzten fünf Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Umleerbehältern der Größen 5.000 l und/oder 3.000 l (4-Rad-Behälter) in einem Umfang von mindestens 20 Behältern. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
Gilt für beide Lose:
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
- Bitte reichen Sie mit dem Angebot für Los 1 folgende Beprobungsbehälter für die Behälter, die Gegenstand Ihres Angebotes sind, mit ein:
Je einen 2-Rad Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 Liter, 240 Liter und einen 4-Rad Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 Liter in der vertragsgegenständlichen Behälterfarbe für Restabfall.
Bitte reichen Sie gemeinsam mit den Beprobungsbehältern ein Werkzeugset zur Montage/Demontage der Deckel sowie eine Schablone für das Schwerkraftschloss mit ein.
- Los 1: Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
- Los 1: Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) Ausgabe Januar 2020 Version 4 an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden oder gleichwertig.
- Los 2: Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Umleerbehälter an die technischen Anforderungen gem. EN 12574-1 (DIN 30737) oder vergleichbar.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE
- Angaben zur Leistungserbringung, Anzahl an Beschäftigten
- Eigenerklärung Russland und LTTG
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Nur für Los 1: Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
• des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1 gemäß § 34 Abs. 1 VgV,
• oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
• oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.
Die Nachweisführung obliegt dem AN, die Anerkennung der Nachweise dem AG.
- Die zu liefernden Abfallsammelbehälter haben darüber hinaus die technischen Anforderungen zu erfüllen, die nach dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) Ausgabe Januar 2020 Version 4 an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
- Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen des vorgenannten Umweltzeichens in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV). Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i. S. v. § 33 Abs. 3 VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis kann auch durch Vorlage
• des Umweltzeichens „Der Blaue Engel“ Produkte aus Recycling-Kunststoffen (DE-UZ 30a) Ausgabe Januar 2020 Version 4 an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter § 34 Abs. 1 VgV,
• oder gleichwertiger Gütezeichen gemäß § 34 Abs. 4 VgV,
• oder Nachweisen gemäß § 34 Abs. 5 VgV
erfolgen.
Die Nachweisführung obliegt dem AN, die Anerkennung der Nachweise dem AG.