Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung

Deutsche Bahn AG

Gegenstand der Vergabe ist die Versicherung (Grunddeckung) von schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-/Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen.
Basierend auf einer All Risk Versicherung wird eine Rahmenvereinbarung zur Versicherung ausgewählter schienengebundener Fahrzeuge ausgeschrieben. Für jede Tochter-/Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG, die auf Basis dieser Rahmenvereinbarung ihre schienengebundenen Fahrzeuge versichert, wird ein separater Versicherungsvertrag mit einer limitierten Deckung erstellt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um ICE, Lokomotiven, Triebzüge und -wagen.
Die Grenze der Ersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 30 Mio. EUR.
Zur Absicherung der Risiken, die über diese Kapazität hinausgehen, erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren (https://www.subreport.de/E45714766) die Ausschreibung einer Schienenfahrzeug-Exzedenten-Versicherung.
Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schaden- oder Verlustversicherungen
Referenznummer: RVA/DB2024/GD
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Versicherung (Grunddeckung) von schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-/Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen. Basierend auf einer All Risk Versicherung wird eine Rahmenvereinbarung zur Versicherung ausgewählter schienengebundener Fahrzeuge ausgeschrieben. Für jede Tochter-/Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG, die auf Basis dieser Rahmenvereinbarung ihre schienengebundenen Fahrzeuge versichert, wird ein separater Versicherungsvertrag mit einer limitierten Deckung erstellt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um ICE, Lokomotiven, Triebzüge und -wagen. Die Grenze der Ersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 30 Mio. EUR. Zur Absicherung der Risiken, die über diese Kapazität hinausgehen, erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren (https://www.subreport.de/E45714766) die Ausschreibung einer Schienenfahrzeug-Exzedenten-Versicherung. Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaden- oder Verlustversicherungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaden- oder Verlustversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: vergaben@dva.net 📧
Telefon: +49 6172/4868-411 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85449343 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E85449343 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-27 📅
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 208-651748
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil des Teilnahmeantrags. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben. 4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. (Bei der Bewerbung für mehrere (beide) Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden.) 6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 8. Vertragsbedingungen/Vertragskonditionen sollen Gegenstand der Verhandlungen sein. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Versicherung (Grunddeckung) von schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-/Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen.
Basierend auf einer All Risk Versicherung wird eine Rahmenvereinbarung zur Versicherung ausgewählter schienengebundener Fahrzeuge ausgeschrieben. Für jede Tochter-/Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG, die auf Basis dieser Rahmenvereinbarung ihre schienengebundenen Fahrzeuge versichert, wird ein separater Versicherungsvertrag mit einer limitierten Deckung erstellt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um ICE, Lokomotiven, Triebzüge und -wagen.
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Die Grenze der Ersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 30 Mio. EUR.
Zur Absicherung der Risiken, die über diese Kapazität hinausgehen, erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren (https://www.subreport.de/E45714766) die Ausschreibung einer Schienenfahrzeug-Exzedenten-Versicherung.
Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Informationen über Lose:
Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren, gegebenenfalls unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
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Bezeichnung des Loses: Los 1 - Vertragsführung Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 - Vertragsführung mit einer Führungsquote i.H.v. mindestens 30 % bis maximal 50 % der Versicherung (Grunddeckung) von schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-/Beteiligungsgesellschaften der Deutsche Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Parteien haben die Möglichkeit, stattdessen einvernehmlich eine Verlängerung um jeweils 2 Jahre schriftlich festzulegen. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt jedoch maximal 6 Jahre betragen.
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Für den Fall der Kündigung von Kapazitätsanteilen besteht zur Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsprogramms die Möglichkeit für die Übernahme jedweder gekündigter Kapazitätsanteile durch andere an der Ausschreibung dieses Vertrags beteiligte Versicherer. Die Zuteilung zu übernehmender Anteile erfolgt nach vergaberechtlichen Grundsätzen.
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Weitere Informationen (Überprüfungsklausel) siehe Ziffer 1.2 der Vergabebedingungen.
Bezeichnung des Loses: Los 2 - Beteiligung Rail Vehicle Assurance (RVA) - Schienenfahrzeugversicherung Deutsche Bahn AG / Grunddeckung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 - Beteiligung an der Versicherung (Grunddeckung) von schienengebundenen Fahrzeugen, die sich im Eigentum von Tochter-Beteiligungsgesellschaften der Deutschen Bahn AG befinden oder für die diese die Gefahr tragen gem. der Beschreibung in Ziffer II.1.4 dieser Bekanntmachung. Die mindestens anzubietende Beteiligungsquote beträgt 2 %. Der maximal für eine Beteiligungsquote anzubietende Anteil ist in Abhängigkeit von der Höhe der Führungsquote (30% - 50%) begrenzt auf die für eine Beteiligung verbleibenden und zu vergebenden Anteile (50% - 70%).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für Los 1 und Los 2:
1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
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2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von mindestens 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von mindestens 2 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung).
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
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4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
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Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor.
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Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil des Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Los 1 (Vertragsführung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher und englischer Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
2. Die Unternehmen müssen über ein europaweites Netzwerk (eigenes und/oder Kooperationspartner) verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
3. Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung, die eine fachlich qualifizierte vertragliche Abwicklung der Vertrags- und Schadenbearbeitung gewährleistet, verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
4. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bahnrisiken und mit der Bearbeitung von Großschäden in diesem Bereich sowie beim Risikomanagement verfügen und im Falle des Zuschlages einen festen Ansprechpartner jeweils separat für die Vertrags- und Schadenbearbeitung benennen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
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Für Los 2 (Beteiligung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher oder englischer Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
2. Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung).
Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil des Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Marienbader Platz 1 , 61348 Bad Homburg
Internetadresse: www.deutschebahn.com 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85449343 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil des Teilnahmeantrags. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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3. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
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4. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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5. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
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(Bei der Bewerbung für mehrere (beide) Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden.)
6. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
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8. Vertragsbedingungen/Vertragskonditionen sollen Gegenstand der Verhandlungen sein. Bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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9. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 208-651748 (2023-10-23)