Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten. Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern. Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C). Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten.
Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern.
Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten.
Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern.
Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock"
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Postleitzahl: 18057
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.koe-rostock.de🌏
E-Mail: gaby.fiebig@koe-rostock.de📧
Telefon: +49 381/4611639📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E89398182🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E89398182🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-06 📅
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Datum des Endes: 2024-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 107-334455
ABl. S-Ausgabe: 107
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten.
Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern.
Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Östlich des Neuen Marktes in der Rostocker Altstadt sind auf den Baufeldern GB 2 und GB 1 die Erweite-rungsbauten Gebäude C (auf GB 1) und D (auf GB 2) für das Rathaus der Stadt Rostock geplant. Das Gebäude C grenzt direkt an den bestehenden Langbau und das Bestandstreppenhaus an und misst ca. 30 m x 20 m. Gebäude D liegt östlich von Gebäude C und misst ca. 50 m x 50 m. An den benachbarten Seiten beider Gebäude sind diese unterirdisch mit einem Übergangsbauwerk verbunden. Da die Neubauten mit ein bis zwei Untergeschossen geplant werden, ist es erforderlich, den anstehenden Baugrund auf das Gründungsniveau auszuheben. Die daraus resultierenden Geländesprünge sind mit einem Baugrubenverbau zu sichern.
Östlich des Neuen Marktes in der Rostocker Altstadt sind auf den Baufeldern GB 2 und GB 1 die Erweite-rungsbauten Gebäude C (auf GB 1) und D (auf GB 2) für das Rathaus der Stadt Rostock geplant. Das Gebäude C grenzt direkt an den bestehenden Langbau und das Bestandstreppenhaus an und misst ca. 30 m x 20 m. Gebäude D liegt östlich von Gebäude C und misst ca. 50 m x 50 m. An den benachbarten Seiten beider Gebäude sind diese unterirdisch mit einem Übergangsbauwerk verbunden. Da die Neubauten mit ein bis zwei Untergeschossen geplant werden, ist es erforderlich, den anstehenden Baugrund auf das Gründungsniveau auszuheben. Die daraus resultierenden Geländesprünge sind mit einem Baugrubenverbau zu sichern.
Auf Grund der tiefen Gründungsebenen sind die Gebäude im Schutze einer Baugrube zu errichten. Die innerstädtische Lage verhindert eine Abböschung des anstehenden Geländes bis zur Gründungsebene und erfordert die Herstellung einer Baugrube mit gesicherten Baugrubenwänden.
Auf Grund der tiefen Gründungsebenen sind die Gebäude im Schutze einer Baugrube zu errichten. Die innerstädtische Lage verhindert eine Abböschung des anstehenden Geländes bis zur Gründungsebene und erfordert die Herstellung einer Baugrube mit gesicherten Baugrubenwänden.
Es wird eine zusammenhängende Baugrube mit verspringenden Aushubkoten hergestellt. Die Sicherung der Baugrubenwände erfolgt mit vertikalen Trägerbohlverbauten, gemäß der Empfehlung im Baugrundgutachten. Die Höhe der Verbauwand entspricht dem jeweiligen zu sichernden Geländesprung. Ab einem zu sichernden Geländesprung von ca. 6,00 m werden die TBW mit vertikal geneigten, temporären Litzenverpressankern einfach gestützt.
Es wird eine zusammenhängende Baugrube mit verspringenden Aushubkoten hergestellt. Die Sicherung der Baugrubenwände erfolgt mit vertikalen Trägerbohlverbauten, gemäß der Empfehlung im Baugrundgutachten. Die Höhe der Verbauwand entspricht dem jeweiligen zu sichernden Geländesprung. Ab einem zu sichernden Geländesprung von ca. 6,00 m werden die TBW mit vertikal geneigten, temporären Litzenverpressankern einfach gestützt.
Die angrenzenden Bestandsbauten im GB 1 - Gebäude C sind vor Beginn der Aushubarbeiten mittels Düsenstrahlkörper zu unterfangen. Innerhalb des GB 1 wird eine Bodenverfestigung durch Düsenstrahlsäulen vorgenommen.
Im Bereich der verspringenden Gebäudegründungskoten werden für einen gesicherten Abtrag der Gebäudelasten in den Baugrund abgetreppten Gründungskörper ebenfalls im Düsenstrahlverfahren hergestellt werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neuer Markt 1,
18055 Rostock
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung;
- ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- ggf. weitere Nachweise vgl. Auftragsunterlagen Formblatt 216.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38558855160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Telefon: +49 3814611645📞
E-Mail: dirk.schoelens@koe-rostock.de📧
Quelle: OJS 2023/S 107-334455 (2023-06-01)
Ergänzende Angaben (2023-06-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rathauserweiterung, Neuer Markt 1, 18055 Rostock - Los 3.05 Baugrubenverbau
Referenznummer: 138707
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten.
Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern.
Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock lässt auf einem Areal im Stadtzentrum von Rostock, östlich des Neues Marktes eine Rathauserweiterung errichten.
Diese Rathauserweiterung erfolgt auf zwei Baufeldern.
Auf dem Baufeld 5 wird nach historischem Vorbild ein „Doppelgiebelhaus“ errichtet, welches eine direkte Verlängerung des Rathausnordflügels sein wird (Haus C).
Das Baufeld 4, welches später städtische Ämter beherbergen wird, nimmt zu ca. 80% einen vollständigen Quartiersblock ein, der durch die Kleine Wasserstraße im Osten, die Fischbank im Norden sowie die Bebauung an der Große Scharrenstraße im Süden begrenzt wird (Haus D).
Produkte/Dienstleistungen: Verbauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 58 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1717397.87 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 138707
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Östlich des Neuen Marktes in der Rostocker Altstadt sind auf den Baufeldern GB 2 und GB 1 die Erweite-rungsbauten Gebäude C (auf GB 1) und D (auf GB 2) für das Rathaus der Stadt Rostock geplant. Das Gebäude C grenzt direkt an den bestehenden Langbau und das Bestandstreppenhaus an und misst ca. 30 m x 20 m. Gebäude D liegt östlich von Gebäude C und misst ca. 50 m x 50 m. An den benachbarten Seiten beider Gebäude sind diese unterirdisch mit einem Übergangsbauwerk verbunden. Da die Neubauten mit ein bis zwei Untergeschossen geplant werden, ist es erforderlich, den anstehenden Baugrund auf das Gründungsniveau auszuheben. Die daraus resultierenden Geländesprünge sind mit einem Baugrubenverbau zu sichern.
Auf Grund der tiefen Gründungsebenen sind die Gebäude im Schutze einer Baugrube zu errichten. Die innerstädtische Lage verhindert eine Abböschung des anstehenden Geländes bis zur Gründungsebene und erfordert die Herstellung einer Baugrube mit gesicherten Baugrubenwänden.
Es wird eine zusammenhängende Baugrube mit verspringenden Aushubkoten hergestellt. Die Sicherung der Baugrubenwände erfolgt mit vertikalen Trägerbohlverbauten, gemäß der Empfehlung im Baugrundgutachten. Die Höhe der Verbauwand entspricht dem jeweiligen zu sichernden Geländesprung. Ab einem zu sichernden Geländesprung von ca. 6,00 m werden die TBW mit vertikal geneigten, temporären Litzenverpressankern einfach gestützt.
Die angrenzenden Bestandsbauten im GB 1 - Gebäude C sind vor Beginn der Aushubarbeiten mittels Düsenstrahlkörper zu unterfangen. Innerhalb des GB 1 wird eine Bodenverfestigung durch Düsenstrahlsäulen vorgenommen.
Im Bereich der verspringenden Gebäudegründungskoten werden für einen gesicherten Abtrag der Gebäudelasten in den Baugrund abgetreppten Gründungskörper ebenfalls im Düsenstrahlverfahren hergestellt werden.
Östlich des Neuen Marktes in der Rostocker Altstadt sind auf den Baufeldern GB 2 und GB 1 die Erweite-rungsbauten Gebäude C (auf GB 1) und D (auf GB 2) für das Rathaus der Stadt Rostock geplant. Das Gebäude C grenzt direkt an den bestehenden Langbau und das Bestandstreppenhaus an und misst ca. 30 m x 20 m. Gebäude D liegt östlich von Gebäude C und misst ca. 50 m x 50 m. An den benachbarten Seiten beider Gebäude sind diese unterirdisch mit einem Übergangsbauwerk verbunden. Da die Neubauten mit ein bis zwei Untergeschossen geplant werden, ist es erforderlich, den anstehenden Baugrund auf das Gründungsniveau auszuheben. Die daraus resultierenden Geländesprünge sind mit einem Baugrubenverbau zu sichern.
Auf Grund der tiefen Gründungsebenen sind die Gebäude im Schutze einer Baugrube zu errichten. Die innerstädtische Lage verhindert eine Abböschung des anstehenden Geländes bis zur Gründungsebene und erfordert die Herstellung einer Baugrube mit gesicherten Baugrubenwänden.
Es wird eine zusammenhängende Baugrube mit verspringenden Aushubkoten hergestellt. Die Sicherung der Baugrubenwände erfolgt mit vertikalen Trägerbohlverbauten, gemäß der Empfehlung im Baugrundgutachten. Die Höhe der Verbauwand entspricht dem jeweiligen zu sichernden Geländesprung. Ab einem zu sichernden Geländesprung von ca. 6,00 m werden die TBW mit vertikal geneigten, temporären Litzenverpressankern einfach gestützt.
Die angrenzenden Bestandsbauten im GB 1 - Gebäude C sind vor Beginn der Aushubarbeiten mittels Düsenstrahlkörper zu unterfangen. Innerhalb des GB 1 wird eine Bodenverfestigung durch Düsenstrahlsäulen vorgenommen.
Im Bereich der verspringenden Gebäudegründungskoten werden für einen gesicherten Abtrag der Gebäudelasten in den Baugrund abgetreppten Gründungskörper ebenfalls im Düsenstrahlverfahren hergestellt werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Neuer Markt 1
Postleitzahl: 18055
Stadt: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Datum des Endes: 2024-02-09 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 4000009659
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TBJ Tiefbau GmbH Jarmen
Nationale Registrierungsnummer: Reg-Nr. Amtsgericht Stralsund HRB 15961
Postanschrift: Fritz-Reuter-Straße 9
Postleitzahl: 17126
Postort: Jarmen
Region: Vorpommern-Greifswald
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@tbj-spezialtiefbau.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Nationale Registrierungsnummer: 13-S00KOEHRO000-17
Postanschrift: Ulmenstraße 44
Postleitzahl: 18057
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gaby.fiebig@koe-rostock.de📧
Telefon: +493814611639📞
URL: https://www.koe-rostock.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 334455-2023
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 000
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Nationale Registrierungsnummer: 13-S00KOEHRO000-17
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +493814611645📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 250-792631 (2023-12-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 58 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1443191.49 EUR 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 0
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE227729741
Postanschrift: Fritz-Reuter-Str. 9
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 033-096023 (2024-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 58 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1443191.49 EUR 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 138707
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7e13aab8-edf0-4901-bfad-87c369b6138b-01
Quelle: OJS 2024/S 034-099815 (2024-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 58 000 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1443191.49 EUR 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7aca7763-df4c-422c-b651-d259e5ee2191-01
Quelle: OJS 2024/S 035-101797 (2024-02-16)