Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und
Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union
2. Nachweis der Eintragung in das Gewerbezentralregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
3. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen:
- Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
- Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder
Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer
- Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung“
Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung“ abgegeben hat, in die
engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige
Nachweise unverzüglich beizubringen:
a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge.
c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen
und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.