Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt die Räumung und Verwertung von Klärschlammerde des Beets II der Abwasserreinigungsanlage in 27446 Selsingen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen nunmehr in Form eines offenen Verfahrens nach der VgV vergeben werden.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Räumung und Verwertung von Klärschlammerde
Referenznummer: 2026-029
Kurze Beschreibung:
“Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt die Räumung und Verwertung von Klärschlammerde des Beets II der Abwasserreinigungsanlage in 27446 Selsingen. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt die Räumung und Verwertung von Klärschlammerde des Beets II der Abwasserreinigungsanlage in 27446 Selsingen. Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen nunmehr in Form eines offenen Verfahrens nach der VgV vergeben werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Räumung und thermische Verwertung von Klärschlammerde Beet II der Klärschlammvererdungsanlage in 27446 Selsingen”
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch über die Plattform der deutschen eVergabe. Keine Personen zugelassen gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizulegen:
• Referenzen für mind. drei vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen)
- Insolvenzverfahren und Liquidation
(Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren darf weder beantragt noch eröffnet sein, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet)
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes
(Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie u. Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124_LD) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Die Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
welches in der PQ−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den Eignungsnachweis mittels EEE § 122 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: c694ca48-21fd-4dc8-9411-25f9a4110ee6
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 076-267968 (2026-04-16)