Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären. Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatt Eigenerklärung Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - (, das Formblatt ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt). Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem anderen Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), mit dem Angebot einzureichen. Von jedem nicht präqualifizierten Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Diese Eigenerklärung ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, wenn die Eigenerklärung nicht Bestandteil des eingereichten Angebotes ist, kann sie behelfsweise im Original (Papier) eingereicht werden.