Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft hat sein / ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und / oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters / der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter / die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er / sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm / ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beruft sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine / ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.