Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124_LD)
- Im Falle der Abgabe des Angebotes als Bietergemeinschaft, haftet diese gesamtschuldnerisch. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die nach der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungungen und Nachweise mit Angebotsabgabe vorzulegen. Ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft eine juristische Person, ist mit dem Angebot ein Handelsregisterauszug oder ein den Rechtsvorschriften seines Heimatstaatees entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Erklärung im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 - Vordruck BMWSB
- Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben
einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233
StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246
StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§
264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung
im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit
§ 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten
Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei
Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
beizufügen.