Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1 der Bewerberauswahl:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2 der Bewerberauswahl:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3 der Bewerberauswahl:
Schließlich wird - sofern mehr als maximal fünf geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben - anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
- Vorlage einer Referenz über eigenerbrachte Bauleistungen hinsichtlich der schlüsselfertigen Errichtung eines Verwaltungsgebäudes/Bürogebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes mit Herstellkosten (KG 300 und 400) von mindestens EUR 10.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
- Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung eines Verwaltungsgebäudes/Bürogebäudes oder vergleichbaren Gebäudes in den Leistungsphasen 2 bis 5 HOAI mit anrechenbaren Herstellkosten von mindestens EUR 8.000.000,00 brutto. Die Inbetriebnahme muss in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren bis zur EU-Bekanntmachung stattgefunden haben.
Die Vorlage von mehr als jeweils einer Referenz je Referenzkategorie ist nicht erwünscht.
Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
a) Bewertung der Referenz für eigenerbrachte Bauleistungen
Kriterium "Referenzobjekt"
Verwaltungsgebäude/Bürogebäude: 1 Punkt
Kriterium "Bauvolumen KG 300 - 400 (brutto)"
EUR 10 Mio. bis EUR 15 Mio.: 1 Punkt
EUR 15 Mio. bis EUR 20 Mio.: 2 Punkte
> EUR 20 Mio.: 3 Punkte
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2019 bis 31.12.2019: 1 Punkt
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2020 zum 31.12.2020: 2 Punkte
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021: 3 Punkte
b) Bewertung der Referenz für Planungsleistungen (LPH 2 bis 5)
Kriterium "Referenzobjekt"
Verwaltungsgebäude/Bürogebäude:1 Punkt
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten des Referenzgebäudes (brutto)"
EUR 8 Mio. bis EUR 12 Mio.: 1 Punkt
EUR 12 Mio. bis EUR 16 Mio.: 2 Punkte
> EUR 16 Mio.: 3 Punkte
Kriterium "Aktualität der Referenz"
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2019 bis 31.12.2019: 1 Punkt
Inbetriebnahme nach dem 01.01.2020 zum 31.12.2020: 2 Punkte
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine jüngere Referenz im Bereich "eigenerbrachte Bauleistungen" (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet ggf. das Los.