Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• Eigenerklärung über die Qualifikation des einzusetzenden Projektteams (mindestens bestehend aus Projektleiter*in sowie stellvertretender/m Projektleiter*in). Beide müssen für diese Aufgabe überdurchschnittlich qualifiziert sein. Sie müssen über eine branchentypische Ausbildung (z. B. Werbekaufmann/-frau) und/oder einen Studienabschluss verfügen. Es wird eine Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren und Erfahrungen als Projektleiter*in in Projekten vergleichbarer Größenordnung vorausgesetzt. Als Projekte vergleichbarer Größenordnung gelten Projekte mit einem Jahresumsatz von mindestens 2.400.000 Euro.
• Erklärung über die Qualifikation und Erfahrung der/des einzusetzenden Creative Director*in der Kampagne.
Der/Die Creative Director*in muss für diese Aufgabe überdurchschnittlich qualifiziert sein. Die Person muss über eine branchentypische Ausbildung (z. B. Werbekaufmann/-frau) und/oder einen Studienabschluss verfügen. Es wird eine Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren und Erfahrungen als Creative Director*in in Projekten vergleichbarer Größenordnung vorausgesetzt. Als Projekte vergleichbarer Größenordnung gelten Projekte mit einem Jahresumsatz von mindestens 2.400.000 Euro.
• Eigenerklärung, dass im Unternehmen in den letzten drei Jahren in Durchschnitt mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt wurden. Dieser Nachweis kann auch im Wege der Eignungsleihe erbracht werden.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Honorarumsatz von mindestens drei Mio. Euro pro Jahr erzielt hat. Dieser Nachweis kann auch im Wege der Eignungsleihe erbracht werden.
• Eigenerklärung zu Korruption und Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.000.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden je Schadensfall abgeschlossen wurde.
• Eigenerklärung Scientology
• Eigenerklärung Russlandbezug
• Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
• Erklärung im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft
• Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in Form einer entsprechenden Erklärung nachzuweisen. Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Erklärung abgibt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Erklärung dargestellt werden. Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Auf Verlangen sind ferner insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
• Auszug Handelsregister
• Auszug Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO NRW
• Anzahl / Qualifikation der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre und zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (ggf. gegliedert nach Berufsgruppen)
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers Angaben über erbrachte Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (inkl. Auftraggeber mit Namen, Ansprechpartner und Telefon-Nr.)
• Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Anforderung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.