Auftragsbekanntmachung (2023-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg)
Nationale Registrierungsnummer: 01053090
Postanschrift: Wasserkrüger Weg 16
Postort: Mölln
Postleitzahl: 23879
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Mölln, Der Bürgermeister, Beschaffungs- und Vergabestelle
Telefon: +49 4542/803-303📞
E-Mail: vergabe@moelln.de📧
Fax: +49 4542/803-500 📠
Region: Herzogtum Lauenburg🏙️
URL: www.moelln.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35897553🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung der öffentlichen WC-Anlagen in der Stadt Mölln
4.30D2023.08.03
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Reinigung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet der Stadt Mölln.”
1️⃣
Ort der Leistung: Herzogtum Lauenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mölln
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung der städtischen öffentlichen Toilettenanlagen im Stadtgebiet der Stadt Mölln, 23879 Mölln. Nähere Angaben siehe in der Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Max. einmal 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1.1) Bereitstellung der unterzeichneten Eigenerklärung für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1.1) Bereitstellung der unterzeichneten Eigenerklärung für Bewerber. Es ist das beigefügte Formblatt zu verwenden;
1.1.2) Bereitstellung der unterzeichneten Erklärung zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH). Es ist der
beigefügte Vordruck zu verwenden;
1.1.3) Bereitstellung der ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung bei Bewerbung als Bietergemeinschaft
(Option) ist zwingend mit dem Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erklären, insoweit diese
vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe beigefügte Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe beigefügte Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mölln, Stadthaus, Wasserkrüger Weg 16
“Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot
einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte...”
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot
einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis
und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen
frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit
ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1 bis III.1.3 für jedes Mitglied der
Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder
der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als
Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen. Fragen zum Vergabeverfahren sind
spätestens am 21.09.2023 zu stellen, sodass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen
kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: D - 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 168-525480 (2023-08-28)