Reinigung in Schulen, Sporthallen und öffentlichen Gebäuden

Stadt Kaltenkirchen

Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen bzw. des Schulverbandes Kaltenkirchen und in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kaltenkirchen

Deadline

Deadline 2026-08-25

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung in Schulen, Sporthallen und öffentlichen Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen bzw. des Schulverbandes Kaltenkirchen und in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kaltenkirchen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Schulen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Unterhalts- / Grundreinigung städtische Schulen
Menge: 19511
Beschreibung der Beschaffung:
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen
Postleitzahl: 24568
Stadt: Kaltenkirchen, Holstein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018.
Kriterium:
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018. Die Bewertungskriterien umfassen den Angebotspreis, die Anzahl der Reinigungsstunden sowie die Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements des Bieters.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Unterhalts- / Grundreinigung Schulen des Schulverbandes Kaltenkirchen
Menge: 23126
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: Unterhaltsreinigung städtische Gebäude
Menge: 8843
Beschreibung der Beschaffung: Unterhaltsreinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kaltenkirchen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Beschreibung
Stadt: Kaltenkirchen

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-25 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Angebotsöffnung
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-18 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Reinigungsvertrag des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Kaltenkirchen
Nationale Registrierungsnummer: t:041919390
Abteilung: - Der Bürgermeister -
Postanschrift: Holstenstr. 14
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Region: Segeberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kaltenkirchen.de 📧
Telefon: +49(4191)9390 📞
Fax: +49(4191)939100 📠
URL: https://www.kaltenkirchen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462293519 🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:49 4319884542
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431988-4542 📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 140-508825 (2026-07-22)