Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung werden gefordert:
1. Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder
Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber/Bieter
niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der
Registernummer, soweit vorhanden.
2. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft mit Angabe der Berufsgenossenschaft
bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit
vorhanden.
3. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat.
5. Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine
schwere Verfehlungen vorliegt, die meine/unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames
Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO),
Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges
Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder
Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der
Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c
StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§
108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller
Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer
Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),
Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des
Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB),
Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB).
Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267
StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.
StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§ 299 StGB),
Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit §
335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im
Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder
die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
belegt worden bin/sind.
Der Nachweis der Eignung kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten
Angaben mit den Eintragungen in der
Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis
der Eignung durch Angabe der PQVerzeichnisnummer führen.
Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des
Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den
Vergabeunterlagen beiliegt.