Reinigung und Grünpflege auf kommunalen Flächen

Stadtverwaltung Gera

Reinigung und Grünpflege auf kommunalen Flächen der Stadt Gera. Die Vergabe der Leistung erfolgt in zwei Losen. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist, dass mindestens 30% der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen bzw. benachteiligte Personen sind (§ 118 GWB).

Deadline

Deadline 2026-10-21

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Grünpflege auf kommunalen Flächen
Referenznummer: 26 VgV 019
Kurze Beschreibung:
Reinigung und Grünpflege auf kommunalen Flächen der Stadt Gera. Die Vergabe der Leistung erfolgt in zwei Losen. Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr. Voraussetzung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist, dass mindestens 30% der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter Menschen mit Behinderungen bzw. benachteiligte Personen sind (§ 118 GWB).
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 530841.12 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Spielanlagen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Reinigung und Herstellung der Verkehrssicherheit auf kommunalen Spiel- und Freizeitflächen der Stadt Gera. Der Umfang beträgt 31 Pflegeobjekte (ca. 4,4 ha).
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Postleitzahl: 07546
Stadt: Gera
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Leistung voraussichtlich erneut vergeben.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann optional um ein Jahr verlängert werden (maximal bis 31.12.2028).
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Grünanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Grünpflege öffentlicher kommunaler Grünflächen der Stadt Gera. Der Umfang beträgt 8 Pflegeobjekte (ca. 7,8 ha).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-10-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/UVgO/FB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EUVerordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EUVerordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
Mehr anzeigen
Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist, dass mindestens 30% der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter Menschen mit Behinderung / benachteiligte Personen sind (§ 118 GWB).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist, dass mindestens 30% der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter Menschen mit Behinderung / benachteiligte Personen sind (§ 118 GWB).
Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Gera
Nationale Registrierungsnummer: 16052000-0001-49
Abteilung: Hauptamt Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postleitzahl: 07545
Postort: Gera
Region: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail: vergabe@gera.de 📧
Telefon: +493658381120 📞
Fax: +493658381125 📠
URL: https://www.gera.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.rib.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/157056 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über das Vergabeportal der Firma RIB iTWO tender www.vergabe.rib.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten barrierefreien Download auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen unter der Vergabe-Nr. 26 VgV 019 zur Verfügung. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der RIB-Vergabeplattform zu registrieren, damit Sie über Fragen anderer Bieter oder Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren informiert sind. Zur Registrierung gelangen Sie über den Button „Bewerben“. Das kostenlose Startpaket ist ausreichend, um die Vergabeunterlagen als Paket zum Download zu erhalten und ein Angebot elektronisch abgeben zu können. Die Angebotsabgabe ist seit 18.10.2018 nur noch in elektronischer Form zulässig. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform von RIB ist deshalb zur Angebotsabgabe zwingend erforderlich. Eine Abgabe des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig, da dies keine elektronisch verschlüsselte Angebotsabgabe ist und zum Ausschluss des Angebots führt.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Abteilung: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprùn-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 361 57332 1254 📞
Fax: +49 361 57332 1059 📠
URL: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 176-628272 (2026-09-08)