Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren,
Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
Angabe zum Eintrag Berufsregister,
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde,
Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden,
Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden,
Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft,
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten,
Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen.
Nachweis einer regelmäßigen Fremdüberwachung (z. B. Mitgliedschaft der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppen R, I und D).
Das mit entsprechenden Aufgaben betraute Personal auf der Seite der Inspektionsunternehmen muss über Fachkenntnisse und Erfahrung (mindestens durchgehend 1 Jahr) mit den jeweiligen Aufgaben verfügen. Die Kenntnisse müssen personenbezogen dokumentiert und auf Verlangen des AZV nachgewiesen werden. Der verantwortliche Projektleiter des Auftragnehmers oder der Geräteführer (vor Ort verantwortliche Person) muss über die erforderliche Fachkunde zur Verkehrs- und Arbeitsstellensicherung verfügen.
Mit Abgabe des Angebotes ist als Mindestnachweis die erfolgreiche Absolvierung eines Kanalinspektionskurses (z.B. DACH-KI-Pass) im geforderten Kodiersystem und die regelmäßige fachspezifische Fort- und Weiterbildungen in mindestens fünfjährigem Turnus nachzuweisen.
Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die o. g. Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
Der ausführende Inspekteur ist schriftlich bei Angebotsabgabe mit Mobiltelefonnummer zu benennen. Die personenbezogenen Qualifikationsnachweise (KI-Schein, Fortbildung) sind beizufügen. Das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal wird durch den AZV bzw. dessen Vertreter vor Beginn der Arbeiten in das Projekt eingewiesen und muss nach Prüfung der individuellen Qualifikation explizit zugelassen werden. Jeder Wechsel eines Inspekteurs bedarf einer erneuten Qualifikationsprüfung der Ersatzperson und der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Personal jedes Fahrzeugs muss über Mobiltelefon während der Arbeitszeit ganzzeitig erreichbar sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Eigenüberwachung.
Der Auftragnehmer muss erklären bzw. nachweisen, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden i.H.v. jeweils mind. 2,0 Mio. € vorliegt oder abgeschlossen wird und über die gesamte Laufzeit aufrechterhalten wird.
Der Versicherungsschein ist unverzüglich nach Auftragserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.