Auftragsbekanntmachung (2023-03-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Ilm-Kreis
Postanschrift: Ritterstraße 14
Postort: Arnstadt
Postleitzahl: 99310
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Ausschreibungs-, Submissions- und Vergabestelle
Telefon: +49 3628738295📞
E-Mail: vergabestelle@ilm-kreis.de📧
Fax: +49 3628738128 📠
Region: Ilm-Kreis🏙️
URL: www.ilm-kreis.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=266793🌏
Teilnahme-URL: www.vergabe-suche.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 241 170 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ilm-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt entsprechend der Ausführungen der Leistungsbeschreibung
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt entsprechend der Ausführungen der Leistungsbeschreibung
- Unterhaltsreinigung anhand der Reinigungspläne innerhalb der angegebenen Reinigungsrahmenzeiten gem. Pkt. 9.1. der Leistungsbeschreibung
- Grundreinigung 1x pro Jahr in Absprache mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung Pkt. 9.2 der Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 241 170 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266793” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266793” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266793” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=266793”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-11
12:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-11
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Ilm- Kreis ZASV Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer -Referat 250-
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321037📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer -Referat 250-
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321037📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2023/S 065-189622 (2023-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung Verwaltungsgebäude Ritterstr.14 99310 Arnstadt
2023/S065-189622
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 242 988 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ritterstr.14, 99310 Arnstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt entsprechend den Ausführungen Leistungsbeschreibung
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Unterhalts- und Grundreinigung am Verwaltungsgebäude Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt entsprechend den Ausführungen Leistungsbeschreibung
- Unterhaltsreinigung anhand der Reinigungspläne innerhalb der angegebenen Reinigungsrahmenzeiten gem. Pkt. 9.1. der Leistungsbeschreibung
- Grundreinigung 1x pro Jahr in Absprache mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung Pkt. 9.2. der Leistungsbeschreibung
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 065-189622
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fa. Brillant GmbH
Postanschrift: Mühltorstr. 6- 8
Postort: Suhl
Postleitzahl: 98527
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36818790725📞
E-Mail: info@brillant-gmbh.de📧
Fax: +49 36818790723 📠
Region: Suhl, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.brillant-gmbh.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 241 170 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 242 988 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Landesverwaltungsamt- Referat 250
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2023/S 134-423399 (2023-07-11)