Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für
die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung
eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür
vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt
nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der
anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat
den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten
dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit
der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere
Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende
Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Eigenerklärung zur Eignung:
I. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen -
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123
und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage
stellen.
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der
Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt gem. § 6 WRegG stellen.
- Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, muss eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit der Betrieb beitragspflichtig) und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) auf
gesondertes Verlangen vorgelegt werden.
- Erklärung dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
- Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Insolvenzplan ist auf Verlangen vorzulegen.
II. Erklärung zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Erklärung, ob der Bieter in einem Berufs-/Handelsregister
eingetragen ist oder zur Eintragung in ein Berufs-/
Handelsregister nicht verpflichtet ist und die erlaubte
Berufsausübung auf andere Weise nachweisen kann Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt ist auf gesondertes
Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige
sonstige Nachweise.
Mit dem Angebot ist weiterhin die ausgefüllte Eigenerklärung
Russlandbezug vorzulegen.