Beschreibung der Beschaffung
2.2.1. UNTERHALTSREINIGUNG
Die allgemeine Unterhaltsreinigung beinhaltet die turnusmäßige Reinigung der täglich genutzten Innen- und Außenflächen der STADTHALLE Göttingen. Bei den Innenflächen handelt es sich hauptsächlich um die Reinigung der Büro- und Besprechungsräume, Personalräume, Personaltoiletten sowie deren Zuwegungen. Im Außenbereich liegt das Hauptaugenmerk beim Aufsammeln von Müll und sonstigen Verschmutzungen.
2.2.2. VERANSTALTUNGSREINIGUNG & DIENSTLEISTUNG
Je nach Art, Dauer und Umfang der Veranstaltung werden folgende Dienstleistungen benötigt:
- Reinigung von allgemeinen Veranstaltungsflächen [Großer Saal, Tagungsräume, Foyer, etc.]
- Reinigung der Nebenräume/Garderoben
- Reinigung von Freigeländeflächen/Außengelände
- Reinigung der Gastronomieräume
- Reinigung von Mobiliar und Ausstattungsgegenständen
- Veranstaltungsbezogene Glasreinigung [Haupteingang + Glastüren]
- Vor- und Zwischenreinigung [nach Aufbauarbeiten bzw. zwischen Veranstaltungstagen] der
Veranstaltungen
- nach der Veranstaltung findet immer eine Endreinigung lt. Leistungsverzeichnis statt
- Personal zur Toilettenbetreuung [Besuchertoiletten sauber halten, Waschbecken und Armaturen
abwischen, Verbrauchsmaterial nachfüllen... usw.] während der Veranstaltung
- Personal für Servicetätigkeiten [Aschenbecher leeren, Mülleimer leeren, Müllaufsammeln,
verschüttete Speisen und Getränke aufwischen, Konfetti entfernen usw.] während der
Veranstaltung
- Aussteller bzw. Veranstalter bezogene Sonderreinigung [z. B. Standreinigungsarbeiten, Glas- und
Stundennachweisarbeiten, Reinigung von Ausstellungsgegenständen... usw.]
- Sonstige Bedarfsleistungen / Sonderreinigungen
Die Beauftragung erfolgt gesondert (veranstaltungsbezogen) auf Basis der angebotenen Stundenverrechnungssätze im Leistungsverzeichnis durch den Auftraggeber. Die Beauftragung erfolgt nach Möglichkeit 2-3 Wochen vor der Veranstaltung. Die Reinigungszeitfenster werden individuell, je nach Veranstaltung festgelegt. Die angegebenen Zeiten müssen zwingend eingehalten werden, da ansonsten der Ablauf der Veranstaltung gestört werden kann. Die Reinigungszeiten können sowohl auch an Sonn- und Feiertagen wie auch in der Nacht liegen.
Zudem wird an dieser Stelle nochmal explizit darauf hingewiesen, dass Griffspuren an Glasscheiben sowie an Eingangstüren im Zuge der Unterhalts- bzw. Veranstaltungsreinigung zu entfernen sind.
2.2.3. GRUNDREINIGUNG & SONDERREINIGUNG
Grundsätzlich wird erwartet, dass die Unterhalts- und Veranstaltungsreinigung so gestaltet ist, dass eine Grundreinigung nicht bzw. nur in Ausnahmefällen erforderlich ist.
Über die Unterhalts- und Veranstaltungsreinigung hinaus fallen ggf. Sonderreinigungen an. Als Sonderreinigungen werden alle über die Vorgaben der Unterhalts- und Veranstaltungsreinigung hinausgehenden Tätigkeiten bezeichnet wie z. B.:
- Reinigung von Räumen und Flächen die länger nicht genutzt wurden, speziell Garderoben/Büros
und Sanitäreinrichtungen
- Reinigung von Räumen und Flächen nach Bauarbeiten bzw. Renovierungen
- Reinigung von Lüftungsschächten/Gruben im Boden
- Reinigung des Küchenbodens inkl. aller Arbeitsflächen und Geräte im Gastronomiebereich
- Entfernen von Graffiti/Tags/Schmierereien und Aufklebern
- Beseitigung von Vandalismusschäden
- Reinigung, die situationsbedingt kurzfristig anfallen kann
- usw.
Die Beauftragung erfolgt bei Bedarf gesondert auf Basis der angebotenen Stundenverrechnungssätze im Leistungsverzeichnis durch den Auftraggeber.
2.2.4. MATERIALBESCHAFFUNG UND -BESTÜCKUNG
Der Auftragnehmer ist für die Beschaffung und regelmäßige Bestückung von geeignetem Toilettenpapier, Handtuchpapier, Handseife, Desinfektionsmittel und Abfallbeuteln verantwortlich.
Die Wünsche des Auftraggebers bzgl. der Qualität der eingesetzten Produkte (Punkt 5.1. "Reinigungsmaterial und -geräte") sind zu berücksichtigen.