Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet). Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: Los 1: 1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38 Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40 Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Familienzentrum "Alte Apotheke" Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Los 2: Kinderhaus "Arche Noah" Altlaufstraße 44 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Los 3: 1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen Altlaufstraße 99 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn Bahnhofstraße 36 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box" Sportplatzstraße 9 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 4. Aussegnungshalle Waldfriedhof Neugrundweg 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof Sigohostraße 77 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Referenznummer: 181422
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet).
Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
Los 1:
1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38
Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40
Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Familienzentrum "Alte Apotheke"
Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Los 2:
Kinderhaus "Arche Noah"
Altlaufstraße 44
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Los 3:
1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen
Altlaufstraße 99
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn
Bahnhofstraße 36
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box"
Sportplatzstraße 9
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
4. Aussegnungshalle Waldfriedhof
Neugrundweg 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof
Sigohostraße 77
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungs- und Hygienedienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Reinigungsleistungen muss an dem folgenden Standort im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
5. Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft hat/haben anzugeben, ob er/sie Mitglied der Berufsgenossenschaft ist/sind. Ist das der Fall, hat/haben der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft die entsprechende Nummer anzugeben.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass er/sie auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen werden.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass er/sie auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers eine gültige, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen werden.
6. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben.
Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen).
2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden,
von mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden,
von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden,
von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden,
von mindestens 500.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und
von mindestens 50.000.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft
- mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden,
von mindestens 1.000.000,00 EUR für Sachschäden,
von mindestens 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden,
von mindestens 1.000.000 EUR für Umweltschäden und Umweltsachschäden,
von mindestens 500.000,00 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden und
von mindestens 50.000.000 EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen geforderten Angaben.
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung
b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.
c) Die zu reinigende Fläche (Reinigungsfläche) pro Jahr beträgt mindestens 600 qm.
d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen geforderten Angaben.
Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung
b) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.
c) Die zu reinigende Fläche (Reinigungsfläche) pro Jahr beträgt mindestens 600 qm.
d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 154-490545 (2023-08-08)
Ergänzende Angaben (2023-09-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Ergänzende Angaben (2023-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet).
Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden:
Los 1:
1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38
Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40
Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Familienzentrum "Alte Apotheke"
Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Los 2:
Kinderhaus "Arche Noah"
Altlaufstraße 44
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Los 3:
1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen
Altlaufstraße 99
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn
Egmatinger Straße 13a
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box"
Sportplatzstraße 9
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
4. Aussegnungshalle Waldfriedhof
Neugrundweg 7
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof
Sigohostraße 77
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in
- Unterhaltsreinigungsleistungen,
- Glas- und Rahmenreinigungsleistungen,
- und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen").
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabebekanntmachung Reinigungsleistungen in der Gemeinde Höhenkrichen-Siegertsbrunn
Referenznummer: 181422
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet). Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: Los 1: 1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38 Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40 Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Familienzentrum "Alte Apotheke" Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Los 2: Kinderhaus "Arche Noah" Altlaufstraße 44 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Los 3: 1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen Altlaufstraße 99 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn Egmatinger Straße 13a 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box" Sportplatzstraße 9 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 4. Aussegnungshalle Waldfriedhof Neugrundweg 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof Sigohostraße 77 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (nachfolgend als "Auftraggeber" bezeichnet). Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: Los 1: 1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38 Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40 Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Familienzentrum "Alte Apotheke" Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Los 2: Kinderhaus "Arche Noah" Altlaufstraße 44 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Los 3: 1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen Altlaufstraße 99 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn Egmatinger Straße 13a 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box" Sportplatzstraße 9 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 4. Aussegnungshalle Waldfriedhof Neugrundweg 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof Sigohostraße 77 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: 1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38 Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40 Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Familienzentrum "Alte Apotheke" Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: 1. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38 Bahnhofstraße 38, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40 Bahnhofstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Familienzentrum "Alte Apotheke" Bahnhofstraße 30, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Bei dem unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Angaben zum Wert des Auftrags" angegebenen Betrag von "1,00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Werts aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge und der Wert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigten würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Angaben zum Wert des Auftrags" angegebenen Betrag von "1,00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Werts aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge und der Wert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigten würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Der Auftragnehmer darf bei den Reinigungsleistungen ausschließlich mit dem EU-Ecolabel zertifizierte Reinigungs- und Pflegemittel einsetzen.
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 38
Bahnhofstraße 38
Postleitzahl: 85635
Stadt: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Postanschrift: Gemeindekindergarten Siegertsbrunn Nr. 40
Bahnhofstraße 40
Familienzentrum "Alte Apotheke"
Bahnhofstraße 30
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, spätestens aber am 16.10.2023 und beträgt mindestens 14 Kalendertage. Ab dem 02.11.2023 beginnt der Regelbetrieb. Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Sollten aufgrund von Verzögerungen des Vergabeverfahrens zwischen dem Beginn der Start-Up-Phase und dem beabsichtigten Beginn des Regelbetriebes am 02.11.2023 nicht mindestens 14 Kalendertage liegen, verschiebt sich der Beginn des Regelbetriebes gemäß den Vorgaben in 19.4 des losgegenständlichen Reinigungsvertrages.
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die Reinigungsleistungen muss an dem folgenden Standort im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: Kinderhaus "Arche Noah" Altlaufstraße 44 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die Reinigungsleistungen muss an dem folgenden Standort im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: Kinderhaus "Arche Noah" Altlaufstraße 44 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Kinderhaus "Arche Noah"
Altlaufstraße 44
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: 1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen Altlaufstraße 99 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn Bahnhofstraße 36 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box" Sportplatzstraße 9 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 4. Aussegnungshalle Waldfriedhof Neugrundweg 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof Sigohostraße 77 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die Reinigungsleistungen müssen an den folgenden Standorten im Gemeindegebiet des Auftraggebers erbracht werden: 1. Freiwillige Feuerwehr Höhenkirchen Altlaufstraße 99 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 2. Freiwillige Feuerwehr Siegertsbrunn Bahnhofstraße 36 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 3. Jugendfreizeitstätte "Blue Box" Sportplatzstraße 9 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 4. Aussegnungshalle Waldfriedhof Neugrundweg 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 5. Aussegnungshalle Leonhardi-Friedhof Sigohostraße 77 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in - Unterhaltsreinigungsleistungen, - Glas- und Rahmenreinigungsleistungen, - und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen ("Abrufleistungen"). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-29 📅
Titel: Vertrag über Reinigungsleistungen für Los 1 und 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 1 💰
Niedrigstes Angebot: 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Daka Gebäudeservice
Nationale Registrierungsnummer: DE315746271
Postleitzahl: 85635
Postort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@daka.bayern📧
Telefon: 081028015570📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.) Wie: Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
3️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Nationale Registrierungsnummer: 09184127-72148190-32
Postanschrift: Rosenheimer Straße 26
Postleitzahl: 85635
Postort: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@hksbr.de📧
Telefon: 08102 88 0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 490545-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHB0J
Bei dem unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Angaben zum Wert des Auftrags" angegebenen Betrag von "1,00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Werts aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge und der Wert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigten würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem unter "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge" und "Angaben zum Wert des Auftrags" angegebenen Betrag von "1,00 EUR" handelt es sich jeweils um einen fiktiven Betrag, da die Veröffentlichung des Werts aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge und der Wert des Auftrags den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigten würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 027-080294 (2024-02-05)