Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte
Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der
wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei
natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und
Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu
einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
- er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
- er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/ die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren sind Eigenerklärungen (Vordrucke F+F2) abzugeben, dass die Voraussetzungen für eine Beauftragung nach § 118 GWB vorliegen und ein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom
21. Julil 2022 abzugeben.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende
Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben
des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare
Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten
Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter
gefordert werden.