Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Reinigungsleistungen Obdachlosenheim und 3 Gemeinschaftsunterkünfte in Weimar
600.58-23/23”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, desinfizierende Reinigung, Glasreinigung
Los 1 – Obdachlosenheim Ettersburger Straße 74, 76, 78, 99427 Weimar
Los 2 –...”
Kurze Beschreibung
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, desinfizierende Reinigung, Glasreinigung
Los 1 – Obdachlosenheim Ettersburger Straße 74, 76, 78, 99427 Weimar
Los 2 – Gemeinschaftsunterkunft Washingtonstraße 53, 99423 Weimar
Los 3 – Gemeinschaftsunterkünfte Nordstraße 9 und 11a, 99427 Weimar
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1 – Obdachlosenheim; Ettersburger Straße 74, 76, 78, 99427 Weimar
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Unterkünften📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ettersburger Straße 74, 76, 78;
99427 Weimar
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigungsleistungen ca. 13.780 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2028, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.12.2026 (Posteingang) gekündigt wurde.”
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2 – Gemeinschaftsunterkunft Washingtonstraße 53, 99423 Weimar
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Washingtonstraße 53,
99423 Weimar
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigungsleistungen ca. 28.788,88 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
ca. 21,84 m² Glasreinigung;
bis zu 200 m² desinfizierende Grundreinigung”
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3 – Gemeinschaftsunterkünfte Nordstraße 9 und 11a, 99427 Weimar
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordstraße 9, 99427 Weimar
Nordstraße 11a, 99427 Weimar
Beschreibung der Beschaffung:
“Nordstraße 9:
Reinigungsleistungen ca. 123.363,76 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung
Nordstraße...”
Beschreibung der Beschaffung
Nordstraße 9:
Reinigungsleistungen ca. 123.363,76 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung
Nordstraße 11a:
Reinigungsleistungen ca. 72.532,20 m² Jahresfläche Unterhaltsreinigung;
bis zu 250 m² desinfizierende Grundreinigung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 44 VgV - Absatz 1: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 45 VgV - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 45 VgV - Absatz 4 Nr. 2 Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Absatz 4 Nr. 4 Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahrenerworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann
zwingend anzugeben.
- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Nachweisen/ Angaben/ Unterlagen mit dem Angebot:
§ 46 VgV - Absatz 3 Nr. 1 - Referenzliste über vergleichbare früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Absatz 3 Nr. 8 - Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Eigenerklärungen sind grundsätzlich ausreichend. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahrenerworben wurden, sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
- Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen). Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/de/datei/anzeigen/id/3625,48/124_ld_2019.pdf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-27
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-27
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.
Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.”
“Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform...”
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir die Registrierung. Nur so ist eine Benachrichtigung über Veränderungen im Verfahren möglich. Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen also das Risiko ein wichtige Informationen zu verpassen.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- zu § 12 und § 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18
ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Auf Verlangen ist das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3643762277📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2023/S 101-315599 (2023-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 101-315599
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 1 – Obdachlosenheim; Ettersburger Straße 74, 76, 78, 99427 Weimar
Titel: Reinigungsleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OpifeX Daniel Schebitz
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 2 – Gemeinschaftsunterkunft Washingtonstraße 53, 99423 Weimar
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: Los 3 – Gemeinschaftsunterkünfte Nordstraße 9 und 11a, 99427 Weimar
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KK3 Dienstleistungsunternehmung Weimar GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 188-584632 (2023-09-25)