Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Auf der Kläranlage treten im Faulschlamm, verfahrensbedingt durch die biologische Phosphorelimination, hohe o-PO4-P Konzentrationen auf. Besonders in den auf Hochleistungszentrifugen umgestellten Schlammentwässerungsbereich kann dies zur Ausfällung von MAP (Magnesium-Ammonium-Phosphat) führen, was wiederum Betriebsprobleme verursachen kann. Zum Schutz der Entwässerungsanlagen wird daher eine Vakuumentgasungsanlage (VE) mit integrierter Magnesiumchlorid-Dosierung zur MAP-Fällung errichtet. Die Vakuumentgasung wird verfahrenstechnisch hinter dem Faulbehälter und vor der Schlammentwässerung angeordnet. Zur Speicherung des entgasten Schlamms vor der Entwässerung wird ein neuer Schlammspeicher errichtet. Des weiteren wird im Zuge der Umbaumaßnahmen eine Fällmitteldosierung im Ablauf des Ozonreaktors errichtet.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rendsburg: VMA Vakuumentgasung
Referenznummer: 2026.1059-1: Kläranlage Rendsburg: Neubau Klärschlammbehandlung VMA Vakuumentgasung
Kurze Beschreibung:
Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Auf der Kläranlage treten im Faulschlamm, verfahrensbedingt durch die biologische Phosphorelimination, hohe o-PO4-P Konzentrationen auf. Besonders in den auf Hochleistungszentrifugen umgestellten Schlammentwässerungsbereich kann dies zur Ausfällung von MAP (Magnesium-Ammonium-Phosphat) führen, was wiederum Betriebsprobleme verursachen kann. Zum Schutz der Entwässerungsanlagen wird daher eine Vakuumentgasungsanlage (VE) mit integrierter Magnesiumchlorid-Dosierung zur MAP-Fällung errichtet. Die Vakuumentgasung wird verfahrenstechnisch hinter dem Faulbehälter und vor der Schlammentwässerung angeordnet. Zur Speicherung des entgasten Schlamms vor der Entwässerung wird ein neuer Schlammspeicher errichtet. Des weiteren wird im Zuge der Umbaumaßnahmen eine Fällmitteldosierung im Ablauf des Ozonreaktors errichtet.
Die Abwasserbeseitigung Rendsburg (ABWRD) betreibt die Kläranlage Rendsburg mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW. Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z.B. in Rendsburg (Größenklasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Auf der Kläranlage treten im Faulschlamm, verfahrensbedingt durch die biologische Phosphorelimination, hohe o-PO4-P Konzentrationen auf. Besonders in den auf Hochleistungszentrifugen umgestellten Schlammentwässerungsbereich kann dies zur Ausfällung von MAP (Magnesium-Ammonium-Phosphat) führen, was wiederum Betriebsprobleme verursachen kann. Zum Schutz der Entwässerungsanlagen wird daher eine Vakuumentgasungsanlage (VE) mit integrierter Magnesiumchlorid-Dosierung zur MAP-Fällung errichtet. Die Vakuumentgasung wird verfahrenstechnisch hinter dem Faulbehälter und vor der Schlammentwässerung angeordnet. Zur Speicherung des entgasten Schlamms vor der Entwässerung wird ein neuer Schlammspeicher errichtet. Des weiteren wird im Zuge der Umbaumaßnahmen eine Fällmitteldosierung im Ablauf des Ozonreaktors errichtet.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Kläranlage📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2026.1059-1: Kläranlage Rendsburg: Neubau Klärschlammbehandlung VMA Vakuumentgasung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind alle zur Realisierung des Auftrags erforderlichen Bauleistungen insbesondere gemäß der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Hier: VMA Vakuumentgasung
Zusätzliche Informationen:
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig. 2. Bieterfragen sind innerhalb der angegebenen Frist zu stellen. 3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. 4. Im laufenden Vergabeverfahren können unter Umständen weitere Informationen veröffentlicht werden. Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform freischalten zu lassen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers und Ort der Maßnahme.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 10 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, notwendige geänderte und/oder zusätzliche Leistungen, die für die Erreichung des Werkerfolges notwendig sind, anzuordnen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung dieser Leistungen, soweit dieses für ihn zumutbar ist.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Alleiniges Zuschlagkriterium ist nach der Einreichung der vollständigen (!) Angebotsunterlagen und den bepreisten LVs (als pdf-Langfassung) der günstigste Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen. Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Bieter werden gebeten darauf zu achten, dass Sie die angeforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig und fehlerfrei einreichen. Nach § 16a VOB/A ist der Auftraggeber zwar grundsätzlich verpflichtet, Unterlagen und Erklärungen, die in der Ausschreibung gefordert werden, nachzufordern. Dieses ist aber nicht für alle Unterlagen und Erklärungen rechtlich zulässig. Sollten Sie also die vorgegebenen Unterlagen nicht vollständig einreichen, kann in Einzelfällen auch ohne Nachforderung usw. der Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Darüber hinaus darf nur einmal nachgefordert usw. werden. Sollten also innerhalb der Submissionsfrist nicht alle geforderten Unterlagen und Erklärungen eingegangen sein und nach einer zulässigen Nachforderung wieder Unterlagen oder Angaben fehlen oder unvollständig sein, muss der betreffende Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Angaben zur Eignung oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, 6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 2 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Angaben zur Eignung oder Präqualifizierung mit Erklärung zur Ausführung vergleichbarer Leistungen (Referenzen). 2. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, 6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Präqualifizierte Unternehmen müssen die Unterlagen zu den Ziffer 1 und 2 sowie 4 bis 7 nicht erneut vorlegen, sofern sie die Angaben zu ihrem Eintrag im PQ-Verzeichnis gemacht haben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gewertet werden insgesamt zwei Referenzen, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen. Mindestkriterien: Referenz 1: - Leistungen für eine vergleichbare großtechnische Referenzanlage, - mit einer Betriebszeit von mehr als sechs Monaten, - mit einer Mindestkapazität von 10m3/h Faulschlamm und - mit der Möglichkeit zur simultanen Phosphatfällung im Vakuum-Reaktor-Tank mit MgCI2 als Fällmittel. Referenz 2: - Leistungen für eine vergleichbare großtechnische Referenzanlage, - mit einer Betriebszeit von mehr als sechs Monaten, - mit einer Mindestkapazität von 10m3/h Faulschlamm und - mit der Möglichkeit zur simultanen Phosphatfällung im Vakuum-Reaktor-Tank mit MgCI2 als Fällmittel.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gewertet werden insgesamt zwei Referenzen, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen. Mindestkriterien: Referenz 1: - Leistungen für eine vergleichbare großtechnische Referenzanlage, - mit einer Betriebszeit von mehr als sechs Monaten, - mit einer Mindestkapazität von 10m3/h Faulschlamm und - mit der Möglichkeit zur simultanen Phosphatfällung im Vakuum-Reaktor-Tank mit MgCI2 als Fällmittel. Referenz 2: - Leistungen für eine vergleichbare großtechnische Referenzanlage, - mit einer Betriebszeit von mehr als sechs Monaten, - mit einer Mindestkapazität von 10m3/h Faulschlamm und - mit der Möglichkeit zur simultanen Phosphatfällung im Vakuum-Reaktor-Tank mit MgCI2 als Fällmittel.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorlage der Urkalkulation nach separater Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Urkalkulation ist als passwortgeschütztes pdf-Dokument mit dem Passwort über die Vergabeplattform einzureichen. Das Passwort darf NICHT zeitlich befristet sein.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDMSKX#
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bereisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Die Angebotsunterlagen und die bereisten LVs muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote eingegangen sein. 2. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vom Bieter geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. 3. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind - nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber - auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben der Angebotsunterlagen vorzulegen. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach Anforderung durch den Auftraggeber in Textform ersetzen. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. 5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: 04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: 04319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 100-358179 (2026-05-25)