Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Blatt 124, liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind mit dem Angebot die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung", bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstiger Nachweis:
Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben gemäß VVOB/A §§ 6EU,
6a EU - 6f EU zu machen:
Präqualifizierte Unternehmen müssen ebenfalls die nachfolgend aufgeführten auf den konkreten Auftrag bezogenen Eignungsnachweise (VOB/A §§ 6EU, 6a EU - 6f EU) erbringen:
1. Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal ist mit Angaben zur Qualifikation für die ausgeschriebene Leistung und mit entsprechenden Referenzen zu benennen.
Es sind mindestens eine Steinrestaurator:in und ein Steinmetz:in nachzuweisen.
Die Steinrestaurator:in soll über langjährige Erfahrung in der Reinigung und Restaurierung von freibewitterten, stark patinierten und strukturell geschädigten, barocken Steinobjekten verfügen.
Die für die Neuanfertigung der Stelenpostamente und für die Anfertigung der Vierungen, vorgesehene Steinmetz:innen müssen über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von steintechnisch hohen Anforderungen verfügen, sowie in der Ausführung von feingliedrigen barocken Profilen und in der Ausführung von Vierungen mit Haarfuge, qualifiziert sein.
Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass die Personalanzahl, dem Umfang der Leistung und dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen entspricht.
2. Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal ist vorab zu benennen.
Die Restaurator:innen und die Steinmetz:innen sind mit zwei entsprechenden persönlichen Referenzen zu benennen. Als Referenzen sind vergleichbare und nachprüfbare Objekte zu konservatorisch, restauratorisch und steintechnisch anspruchsvollen Leistungen, an freibewitteren barocken Objekten (siehe oben) zu benennen. Die erbrachten Leistungen sollen die Reinigung mit dem Mikrodampfstrahl- und dem Mikropartikelstrahlverfahren, sowie die Ergänzung von Fehlstellen mit steintechnisch anspruchsvollen Details enthalten. Die Objekte sollen mindestens 1,5 m groß sein, mindestens 250 Jahre im Außenraum gestanden und starke Verwitterungsschäden aufgewiesen haben. Die Leistungen an den genannten Objekten sind wie folgt zu erläutern:
Beschreibung (Größe, Material, Inhalt der Leistung), Auftragsvolumen, Anteil der erbrachten Leistung, Erstellungsjahr, Erstellungszeit, eventuelle Kooperationspartner und deren Aufgabe bei dem genannten Objekt, Ansprechpartner (Name, Adresse, aktuelle Telefonnummer) beim Auftraggeber.
4. Die Referenzstücke sollten durch eine Dokumentation in Form einer Fotodokumentation und einer kurzen textlichen Erläuterung vorgestellt werden und sollten den Umfang von vier Seiten je Referenzstück nicht übersteigen. Diese Dokumentationen sind Grundlage für die Bewertung und sind in deutsch zu verfassen.
Folgende Kriterien liegen der qualitativen Eignungsprüfung zu Grunde:
- Einbindung des Referenzstücks in einen kunsthistorischen Kontext
- Restauratorischer und bildhauerischer Inhalt der beauftragten Leistung
- Umfang der Leistung hinsichtlich Menge (mind. 2 Skulpturen) und Vielschichtigkeit der Anforderungen
- Qualität der Leistung im Gesamtkontext
5. Für die oben beschriebene Aufgabe sind die möglichen Nachauftragnehmer, sowie alle Bieter einer Bietergemeinschaft verbindlich zu benennen und für diese ebenfalls der Nachweis der Fachkunde nach den zuvor genannten Kriterien zu erbringen.