Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in dem vom
Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich
Haftpflichtversicherung
Der Bieter muss im Auftragsfall über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden
Deckungssummen (2-fach maximiert) verfügen:
- für Personenschäden EUR 2,5 Mio.,
- für Sachschäden EUR 1 Mio.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
- Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für
die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie
Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und
über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden
durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten
vorgelegt werden müssen.
- Sofern ein Bieter in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung keine Angaben zur elektronischen
Abrufbarkeit gemacht hat, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste
abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine
vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr
eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des
Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden
Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen