Rettungsdienst Prignitz, Beratungs- und Unterstützungsleistung zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz

Rettungsdienst des Landkreises Prignitz

Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz

Deadline

Deadline 2026-08-20

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienst Prignitz, Beratungs- und Unterstützungsleistung zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz
Referenznummer: RPA.VST.036.26/offV EU
Kurze Beschreibung:
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kalkulation und Überwachung der Kosten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: RPA.VST.036.26/offV EU
Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Prignitz beabsichtigt, externe fachliche Unterstützung für folgende Leistungen zu vergeben: 1. Begleitung und Erstellung der nächsten vier Rettungsdienstgebührenkalkulationen (Plankostenrechnung inklusive Betriebskostenabrechnung) 2. Analyse und Aufarbeitung finanzieller Defizite aus laufenden Normenkontrollverfahren der Jahre 2022-2024 zur sogenannten Fehleinsatzthematik inklusive einer Bereinigung 3. Beratung zur rechtssicheren und nachhaltigen Gebührenstruktur
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Postanschrift: Dobberziner Str. 114
Postleitzahl: 19348
Stadt: Perleberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Prignitz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 25.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-20 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle, 19318 Perleberg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-20 13:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle, 19318 Perleberg
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Fehlende unternehmensbezogene Eignungsunterlagen können, wie in der Eigenerklärung dargestellt, nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWG zur Verfügung gestellt.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Nachweisführung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die beigefügte Eigenerklärung zu verwenden: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) nicht älter als sechs Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen. Sollten bestimmte Bescheinigungen nicht nachgewiesen werden können, weil zum Beispiel keine Angestellten vorhanden sind o.ä., ist darüber auf gesonderter Anlage eine Erklärung abzugeben.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen/Erfahrungen - Nachweisbare Erfahrung in der Gebührenkalkulation im bodengebundenen Rettungsdienst von Landkreisen durch mindestens fünf entsprechende Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren - Nachweisbare Erfahrung in der Aufarbeitung und Bereinigung der sogenannten Fehleinsatzthematik durch mindestens fünf Gebührenkalkulationen im Rettungsdienst unter voller Geltendmachung der Fehleinsatzthematik (= alle Einsätze ohne Transport als Fehleinsätze im Sinne des § 60 SGB V) durch die GKV und Realisierung von jeweils einvernehmlichen, auskömmlichen Lösungen zwischen Kostenträgern und Rettungsdiensten in den vergangenen fünf Jahren. - Sehr gute themenspezifische fachliche Kenntnisse im Bereich Rettungsdienst (betr. der gesetzlichen Regelwerke, SGB-V-Finanzierung, Fehleinsatzthematik, u. ä.) durch Vorlage von mindestens fünf einschlägigen Publikationen in Fachzeitschriften in den letzten zehn Jahren - Erfahrung im Umgang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Rettungsdienstgebührenkalkulationen durch Nachweis von mindestens fünf Referenzen, bei denen gerichtlich oder außergerichtlich Stellungnahmen zur jeweiligen Gebührenkalkulation gefertigt wurden.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen vorzulegen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß VOL/B und den Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ergänzenden Vertragsbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) und die Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie die Anlage 2 Mustervertrag werden wie das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil. Weitere Bedingungen: Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Versehentlich beigefügte AGB's des Auftragnehmers gelten nicht. Die Rechnungen sind digital an die E-Mail-Adresse: rd.pr@lkprignitz.de zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rettungsdienst des Landkreises Prignitz
Nationale Registrierungsnummer: t:004938767130
Postanschrift: Dobberziner Str. 114
Postleitzahl: 19348
Postort: Perleberg
Region: Prignitz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Glaeser
E-Mail: rdpr@lkprignitz.de 📧
Telefon: +493876713800 📞
URL: http://landkreis-prignitz.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50HNGJ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50HNGJ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y50HNGJ 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50HNGJ#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: C01X00T47
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 20.08.2026 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 114-410395 (2026-06-15)