Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Areal der Reutersbrunnenstraße 34 befinden sich derzeit mehrere Gebäude aus unterschiedlichen Errichterzeiten, welche von mehreren sozialen Einrichtungen genutzt werden. Hauptnutzer der Bestandsgebäude ist das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit ihren Angeboten an stationären Hilfen zur Erziehung in heilpädagogischen Wohngruppen und den stationären Inobhutnahmegruppen.
Die baulichen Anlagen entsprechen sowohl in baulicher als auch in pädagogischer Hinsicht veralteten Vorgaben und sind nicht mehr zeitgemäß. Vor fünf Jahren wurde eine Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes vorgenommen, um die Betriebserlaubnis weiterhin zu erhalten. Um den Kindern und Jugendlichen eine Wohnsituation nach moderner Pädagogik und dem vorgegebenen Raumprogramm zu bieten, ist eine Neubeplanung des Geländes mit Neubauten und Generalsanierung des Bestandsgebäudes unumgänglich. Für die Entwicklung des Areals sollen neben den bestehenden auch weitere Institutionen auf dem Gelände Platz finden: Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ), Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi), NOA Gärtnerei, Noris Inklusion und ambulant betreute WG-Behindertenhilfe, sodass insgesamt sechs Nutzer auf dem Areal Platz finden.
Da in Nürnberg keine zweite, ähnliche Einrichtung vorhanden ist, ist es nicht möglich, die Wohngruppen an einer anderen Stelle für die Bauzeit anzusiedeln. Eine Nutzung in schützenswerter Umgebung ist besonders wichtig und der einzige Umzug sollte nur in die finalen Räumlichkeiten stattfinden, um die Belastungen für die Bewohner und Bewohnerinnen möglichst gering zu halten. Für die Verwaltung und die Fachdienste ist eine Interimmaßnahme auf dem Grundstück vorzusehen. Die Baumaßnahme wird sich daher während der Ausführung in zwei Abschnitte teilen: erster Abschnitt: Errichtung der beiden Neubauten (Wohngruppen KJHZ & KJND) sowie der Interimsmaßnahme und zweiter Abschnitt: Teilabriss des Gebäudeteils auf der Ostseite und Generalsanierung des Bestandsgebäudes. Die NOA Gärtnerei inklusive dazu gehöriger Verwaltung wird in verkleinerter Form auf dem Grundstück ihren Platz finden, die bestehenden Schuppen sowie das Gewächshaus werden demontiert. Für die Einrichtung der Noris Inklusion, mit ihren Wohngruppen und Verwaltung sind Flächen im Bestandsgebäude vorgesehen.
Kriterien/ Anforderungen an die Elektroplanung im Bereich der elektrischen Anlagen:
- Mess- und Verbrauchswerteerfassung
Zusammen mit dem Betreiber soll festgelegt werden, welche Messdaten und Verbrauchswerte der technischen Anlagen über welche Zeiträume erfasst werden und wo diese angezeigt bzw. ausgewertet werden sollen. Abhängig vom bestehenden Gebäudeautomationssystem sind geeignete Zähl- und Messeinrichtungen zu wählen. Zudem soll die Datenübertragung an zentrale Stellen ohne größere Nachrüstung möglich sein.
- Beleuchtungsanlage
Für die Projektierung der Beleuchtungsanlagen und Auswahl der Beleuchtungskörper sind u.a. folgende Normen jeweils in der neusten Fassung zu beachten: DIN VDE 0100-559, DIN VDE 0100-714, DIN VDE 0100-715, DIN 57100-724 (VDE 0100-724), DIN EN 12464.
In diesem Zusammenhang sind die Qualitätsmerkmale wie Leuchtdichteverteilung, Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung, Lichtfarbe, Farbwiedergabe, Flimmern zu berücksichtigen. Dementsprechend sind vor der Bauausführung Beleuchtungsberechnungen für jeden Raum durchzuführen. Ebenso sind die Wirtschaftlichkeit, ein geringer Instandhaltungsaufwand und der sparsame Umgang mit Energie in Absprache mit dem Nachhaltigkeitskoordinator wichtige Kriterien. Die gestalterischen Aspekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Architekten erfüllt.
Je nach Anforderung der einzelnen Nutzungseinheiten sind die nötigen Voraussetzungen für die Lichtsteuerung und -regelung zu schaffen.
- Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Für alle Neubauten sowie den Umbauten wird ein Blitzschutzsystem mit der Mindestanforderung der Blitzschutzklasse III gefordert. Zur Festlegung abweichender Schutzklassen kann die VDS-Richtlinie 2010 oder eine Risikoanalyse gemäß der DIN VDE 0185-305 Teil 2 herangezogen werden.
Die Trennungsabstände sind gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zu berechnen und einzuhalten. Können diese nicht eingehalten werden, müssen Ersatzmaßnahmen geprüft und entsprechend eingesetzt werden.
Je nach Nutzungseinheit müssen geeignete Konzepte für den Inneren Blitzschutz erstellt werden. Für die Objekte, in welchen schwerpunktmäßig die informationstechnischen Anlagen verortet sind, ist ein Blitz-Schutzzonen-Konzept gemäß DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) umzusetzen.
- EMV und Netzqualität
Bezüglich der Optimierung der EMV, der Netzqualität und dem Schutz von elektrischen, elektronischen und informationstechnischen Anlagen vor elektromagnetischen Strahlungseinflüssen sind geeignete Maßnahmen zu prüfen und anzuwenden, wie beispielsweise der Einsatz von Netzfiltern und Differenzstromüberwachung. Ebenso können die Voraussetzung zur Durchführung eines permanenten Energie Monitorings geschaffen werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Analyse und den Optimierungsprozessen im Bestand.
Kriterien/ Anforderungen an die Elektroplanung im Bereich der Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen:
- Datenübertragungsnetze
Für die Datenübertragungsnetze sind ausreichende Redundanzen, Schutz gegen Manipulation und unbefugten Zugriff, Störungsüberwachung und Beseitigung wichtige Parameter. Daneben sind auch die rechtzeitige Branderkennung sowie Bekämpfung zu berücksichtigen.
Alle Server sind an unabhängige Stromversorgungen anzubinden. Die Stromversorgungen müssen jeweils über eine separate USV verfügen. Dabei kann es sich um Kombinationen aus Gebäude-USV und lokaler USV in direkter Umgebung der einzelnen Räume handeln. Nach Möglichkeit sollen die einzelnen Stromversorgungen aus unterschiedlichen Mittelspannungs-analgen gespeist werden. Auch an die damit verbundene Leitungsverlegung werden spezielle Anforderungen gestellt. Darüber hinaus müssen alle USVs über ein stationäres Notstromaggregat gespeist werden können. Gegebenenfalls wird es erforderlich sein, Anschlüsse für mobile Aggregate vorzusehen und deren Dimensionierung zu planen. Die Planung erfolgt in diesem Zusammenhang in enger Abstimmung mit dem zuständigen Amt.
Die einzelnen Server sollen über eine geeignete Regulierung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit verfügen. Das Kühlungssystem muss redundant ausgelegt und ausreichend dimensioniert werden. Unter Berücksichtigung der Ausfallsicherheit, Störungsanfälligkeit und
Energieeffizienz muss im Zuge der Planung entschieden werden, ob für die jeweiligen Standorte ganze Räume oder lediglich die Serverschränke direkt gekühlt werden.
- Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Voraussichtlich sind alle zu planenden Objekte mit einer Brandmeldeanlage der Kategorie 1 nach DIN 14675 auszustatten. Mit allen Planungsbeteiligten sind hierfür die Brandmelde- und Alarmierungskonzepte zu erarbeiten. Auch hinsichtlich der Vernetzung der Brandmeldeanlagen untereinander und der Festlegungen der zentralen Anlaufstelle für die Feuerwehr. Die Gebäude müssen teilweise mit einer elektronischen Zugangskontrolle im Innen- und Außenbereich gesichert werden. Auch der Einsatz von Überwachungskameras muss mit berücksichtig werden.
Kriterien/ Anforderungen an die Elektroplanung im Bereich der Außenanlagen:
- Beleuchtungsanlagen im Außenbereich
Anteilig zu den einzelnen Objekten ist es notwendig die Beleuchtungsanlagen der Arbeitsstätten im Außenbereich unter Berücksichtigung der Norm DIN EN 12464-2 zu konzipieren. Um die Anlagen über einen möglichst langen Zeitraum betreiben zu können, muss während der Planung entschieden werden, ob dimmbare oder in Stufen schaltbare Leuchten zum Einsatz kommen sollen. Eine Gegenüberstellung zu einer konventionellen Lösung dient hierbei als Entscheidungshilfe. Für das Regelungskonzept bzw. die Ausarbeitung eines Wartungsplans für den Betreiber sind entsprechende Leistungen zu erbringen.
- Ladeinfrastruktur Elektromobilität
Bei der Errichtung der Parkflächen und Stellplätze ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu berücksichtigen und anzuwenden, um die Voraussetzung für Ladepunkte und eine Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (auch E-Fahrräder) zu schaffen.