Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Es ist ein Nachweis über die Erfahrung mit vergleichbaren Anforderungen der erfolgreichen Durchführung ähnlicher
Tätigkeiten zu erbringen. Das Unternehmen hat mehrjährige Erfahrung mit Verfahren zur Instandhaltung von
schienengebundenen Baumaschinen und / oder Sonder- bzw. Nebenfahrzeugen.
2. ECM-Konformität nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 / Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001
2015 / Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN ISO 45001:2018-06
Die Durchführung der Arbeiten ist durch ausgebildetes Personal nach Vorgaben der ECM-Verordnung (EU 2019/779) zu
leisten. Zudem sind die Anforderungen aus dem Instandhaltungsregelwerk der DB Netz AG (Maschinenpool) einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten
vorzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, die nötigen Voraussetzungen vor Ort zu überprüfen und im Rahmen eines
Audits die Qualifikation zu verifizieren. Der Auftraggeber bestätigt nach erfolgreicher Prüfung die Eignung zur
Durchführung der (Teil-)Arbeiten als ECM4 mittels einer Autorisierungsurkunde.
Weiterhin ist die Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben im Arbeits- und
Gesundheitsschutz bei Angebotsabgabe durch Vorlage eines Zertifikates nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden
anerkannt
• Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 2015.
• Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN ISO 45001:2018-06 oder vergleichbare Systeme.
3. Die Durchführung der Arbeiten ist durch ausgebildetes Fachpersonal zu leisten. Der Auftragnehmer hat die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten, sowie weiterhin die Einhaltung und
Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei
Angebotsabgabe durch Vorlage entsprechender Zertifikate nachzuweisen.
4. Ein Nachweis entsprechender Werkstatteinrichtungen und Kapazitäten ist zu führen.
5. Ein regelspuriger Zugang zum DB Netz muss vorhanden sein.
6. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende
unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen,
die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
7. Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der DB Compliance Grundsätze zu und hat in der eigenen Organisation eine
entsprechende Richtlinie. Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen.
Der Auftraggeber verzichtet auf die unter III. 1.3) genannten Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der vergebenden Stelle (FE.EF 23(1)) vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer ist ein qualifizierter DB-Lieferant - gemäß Lieferantenportal.