Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) für Gebäudeschadstoffunter-
suchungen mit Erstellung eines Schadstoffkatasters (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Überwachung von Gebäude-Abbruch-/ Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäudeschadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum).
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2018, 2019, 2020, 2021, 2022) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) für Gebäudeschadstoffuntersuchungen mit Erstellung eines Schadstoffkatasters (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe von Gebäude-Abbruch-/Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäude-Schadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum),
- Mindestens eine Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Überwachung von Gebäude-Abbruch-/ Rückbaumaßnahmen inkl. Gebäude-Schadstoffsanierung (mindestens 5.000 m³ umbauter Raum).
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.