Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Folgende Eignungskriterien sind ausdrücklich zu beachten und vorzulegen:
Detaillierte Aufstellung der Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals mit Angabe der Qualifikation und Nachweis der Sachkunde gem. DGUV 101-004
- Nachweis der fachlichen Eignung (Erlaubnis gem. §7 SprengG für Kampfmittelräumung)
- Benennung des fachtechnischen Aufsichtspersonals Kampfmitteräumung und der verantwortlichen Person mit Nachweis der Befähigung §20 SprengG für Kampfmittelräumung und Nachweis der Sachkunde gem. DGUV 101-004
- Nachweis der zur Verfügung stehenden Technik Kampfmittelräumung unter Berücksichtigung der Anforderungen in Anlehnung an DGUV-I 201-027 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelsondierung/-räumung“ (ehem. BGI 833).
- Nachweis der fachlichen Eignung der verantwortlichen Person nach §19 SprengG gemäß BFR KMR TS A-9.1.5 (mind. 5-jährige Berufserfahrung als fachtechnische Person über Referenzprojekte)