Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Revitalisierung Ringstraße 60 Los 20 HLS
Referenznummer: LWB_ZE-2026-0036
Kurze Beschreibung:
“LOS 20 Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungsinstallation”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sanitär: 850 m PE-Entwässerungsleitung DN 100 - DN 200
1.500 m Edelstahlrohrleitung DN 15 - 50 mit Isolierung
1.800 m Metallverbundrohr d 16 / d 20
86 St...”
Beschreibung der Beschaffung
Sanitär: 850 m PE-Entwässerungsleitung DN 100 - DN 200
1.500 m Edelstahlrohrleitung DN 15 - 50 mit Isolierung
1.800 m Metallverbundrohr d 16 / d 20
86 St Waschtischanlagen
86 St WC- Anlagen
86 St Duschanlagen ebenerdig
5 St Bäder barrierefrei
60 m Löschwasserleitung trocken
1 St Bauwasseranschluss
120 St Kernbohrungen
Heizung: 1 St Fernwärmestation 200 kW mit WWB
1.400 m Heizleitung C - Stahl, mit Isolierung
30 St Absperr- und Regulierventile DN 15 - DN 50
250 St Brandschutzrohrschalen
4.450 m² Fußbodenheizung
92 St Heizkreisverteiler
400 m Demontage Heizleitungen DN 15 - DN 65
1 St Demontage HA - Station 400 kW
Lüftung: 2 St Dachlüftungsgeräte 4.500 m³/h
190 St Abluftelemente, feuchtegeführt
390 m Brandschutzkanal K 90 - 18017 - 3
120 m Luftleitung rund, DN 180 - DN 500
120 m Wärmedämmung an Luftleitung DN 80 - DN 500
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-11 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-11 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): siehe a) Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“elektronische Angebotsabgabe, bei der Öffnung der Angebote sind nur die Vertreter der Auftragsgeberin anwesend”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kriterium: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; Nachweis über die Verfügbarkeit von mindestens 8 Arbeitskräften permanent, für die Dauer der geplanen Bauzeit
1.2. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt;
1.3.Vorlage von 3 Referenzen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren die mit der ausgeschriebenen Leistung (Menge/Umfang und Art der Leistung hier Heizungs/Lüftungs und Sanitärarbeiten) vergleichbar sind.
Sind vergleichbare Referenzen bei präqualifizierten Bietern nicht in der PQ Datenbank hinterlegt, hat der Bieter geeignete Referenzen zusätzlich mit dem Angebot vorzulegen!
2. Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
3. Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen hat der Auftragnehmer, nach gesonderter Aufforderung durch die
Vergabestelle, geeignete Nachweise auch vom Nachunternehmer vorzulegen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch
ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten;
4. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 benannten Referenzbescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die
Vergabestelle vorzulegen. Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei.
5. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Angebotsabgabe die im Herkunftsland einschlägigen Registereintragungen gemäß RL 2014/24/EU, Anhang XI in deutscher Übersetzung vorlegen oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Bescheinigung mittels Eigenerklärung in deutscher Sprache darlegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Kriterium Eignung zur Berufsausübung
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit Angebotsabgabe eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Kriterium Eignung zur Berufsausübung
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben
einzureichen:
1.1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes - zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 1 Jahr;
1.2. Nachweis der Fachkunde mit Eintragung in die Handwerksrolle als HLS Installateur (oder Mitgliedschaft in IHK etc.)
1.3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
1.4. gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
2. Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
3. Beim vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen hat der
Auftragnehmer, nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle, geeignete Nachweise auch vom Nachunternehmer vorzulegen, um eine
wirtschaftlich, technisch und organisatorisch ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten.
Die Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmen Formblatt 236 liegt den Verdingungsunterlagen bei;
4. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in
die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei.
5. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Angebotsabgabe die im Herkunftsland einschlägigen Registereintragungen gemäß RL 2014/24/EU, Anhang XI in deutscher Übersetzung vorlegen oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Bescheinigung mittels Eigenerklärung in deutscher Sprache darlegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit mit Angebotsabgabe eine
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 der
Vergabeunterlagen) mit folgenden Angaben einzureichen:
1.1. Umsatz des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
1.2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
1.3. Angaben zur Zahlung von Steuern; Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Unbedenklichkeitsbescheinigungen der
Krankenkassen;
1.4. Der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung für 2026 mit Angabe der Deckungssummen. Der Nachweis des
Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden
2. der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden;
3. mit Angebotsabgabe ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen. Wenn dies so ist, ist die vorgesehene Teilleistung mittels gesonderter Anlage "VHB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" mit Angebot anzugeben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle müssen die Angaben zur Firma, zur Eignung und zu Ausschlussgründen bzgl. der anderen Unternehmen mittels Eigenerklärung gemacht werden und es sind geeignete Nachweise auch vom Nachunternehmer vorzulegen, um eine wirtschaftlich, technisch und organisatorisch
ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu gewährleisten. Der Bieter muss ungeeignete andere Unternehmen und andere Unternehmen bei denen Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1-6 VOB/A vorliegen auf Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers ersetzen.
4. gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Formblatt 124 liegt
den Verdingungsunterlagen bei.
5. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten müssen mit Angebotsabgabe die im Herkunftsland einschlägigen Registereintragungen gemäß RL 2014/24/EU, Anhang XI in deutscher Übersetzung vorlegen oder rechtlich zulässige Gründe für das Fehlen der Bescheinigung mittels Eigenerklärung in deutscher Sprache darlegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben ( Formblatt 234 anbei), in der:
— die Bildung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben ( Formblatt 234 anbei), in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinausuneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und -die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
“1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform...”
1. Die Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform evergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachung/Vergabeunterlagen sowie nach der
Angebostöffnung folgende Kommunikation (z.B. Bieterinformation) werden elektonisch über evergabe.de bereitsgestellt. Auch die Bieterfragen zu den
Vergabeunterlagen müssen elektronisch über evergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über die Plattform. Werden die erforderlichen Unterlagen ohne Registrierung kostenfrei durch die Bewerber
heruntergeladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über mögliche Änderungen zur Vergabe. Informationen zu den technischen Anforderungen und Hilfe bei technischen Problemen erhalten Sie unter evergabe.de.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Bieterfragen müssen bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein., für später eingehende Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Werden im Vergabeverfahren mehrere Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ist zwingend die aktuellste Version zur Angebotsabgabe zu verwenden.
4. Die Einreichung der Angebote per Telefax, E-Mail oder über
die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig.
Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform mit den dafür vorgesehenen elektronischen Dokumenten zugelassen Angebotsschreiben und Eigenerklärungen sind in Textform zu zeichnen.
5. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
6. Nicht deutschsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in Deutsch beizufügen.
7. Allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds-sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 067-236165 (2026-04-02)