Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung, dass der AN über einen eigenen Personalstamm, Verantwortliche und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik nach §40 VStättVO RLP verfügt (mindestens 10 eigene angemeldete Mitarbeiter/Aushilfskräfte). Der Einsatz von Nachunternehmen oder Freelancern unterliegt stets der vorherigen Genehmigung durch den Betreiber und setzt deren vollumfängliche Einweisung durch den AN, inklusive einer lückenlosen Dokumentation, im Vorfeld des jeweiligen Einsatzes voraus.
- Eigenerklräung, dass der AN mindestens 2 Jahre existiert und in dieser Zeit kein Wechsel in der Geschäftsführung stattgefunden hat.
- Eigenerklärung, dass für die Laufzeit des Vertrages eine gültige Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Minijobzentrale.
- Ein Verantwortlicher nach §39 VStättVO (Aufsichtführendes Personal) muss vom AN bei Abgabe des Angebotes namentlich benannt werden und als fachlichen Nachweis die Urkunde (Meisterbrief) und auf gesondertes Verlangen ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vorlegen.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot
eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem
Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist
der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.