Riff Kur- und Freizeitbad Bad Lausick - Neubau Gradierwerk, Vergabe der Gesamtplanung:
- Grundleistungen zur Objektplanung Gebäude und Freianlagen gemäß HOAI, Teil 3, Abschnitte 1+2 Leistungsphase 1 bis 3 (optional LP 4-9)
- Tragwerksplanung gemäß HOAI, Teil 4 Abschnitt 1 Leistungsphase 1 bis 3 (optional LP 4-6)
- Planung der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 Leistungsphase 1 bis 3 (optional LP 4-9)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: FMB_P221
Kurze Beschreibung:
“Riff Kur- und Freizeitbad Bad Lausick - Neubau Gradierwerk, Vergabe der Gesamtplanung:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Leipzig🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur...”
Ein Bewerbungsbogen ist auszufüllen und mit den betreffenden Anlagen fristgerecht einzureichen. Neben dem Bewerbungsbogen befinden sich unter den zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen:
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Quelle: OJS 2023/S 070-209910 (2023-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Riff Kur- und Freizeitbad Bad Lausick - Neubau Gradierwerk, Info zur erfolgten Vergabe der Gesamtplanung:”
Total value of the procurement: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4...”
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
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Quelle: OJS 2023/S 176-551986 (2023-09-08)