Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Roboterantriebsprüfstand
Referenznummer: 030/2026
Kurze Beschreibung:
“Roboterantriebsprüfstand”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Diverse Maschinen und Geräte für besondere Zwecke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist ein Prüfstand zur experimentellen Untersuchung von Robotergetrieben unter stationären sowie hochdynamischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist ein Prüfstand zur experimentellen Untersuchung von Robotergetrieben unter stationären sowie hochdynamischen Betriebsbedingungen, wie sie für verschiedenste Robotersysteme charakteristisch sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-29 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-29 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter weist mindestens drei Referenzen über die Planung, Fertigung und Inbetriebnahme von elektrisch angetriebenen Sonderprüfständen nach, die in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist mindestens drei Referenzen über die Planung, Fertigung und Inbetriebnahme von elektrisch angetriebenen Sonderprüfständen nach, die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren erfolgreich abgeschlossen wurden. Als Sonderprüfstand gilt ein Prüfstand, der nach kundenspezifischen Anforderungen zur Untersuchung von Maschinenelementen oder Antriebskomponenten - insbesondere zu Getrieben, Wälzlagern, Gleitlagern oder funktional vergleichbare Maschinenelemente der Antriebstechnik - individuell geplant und gefertigt wurde. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: - Leistungszeitraum (Beginn und Abschluss) - Auftragswert - Auftraggeber mit Anschrift und kontaktierbarem Ansprechpartner - Kurzbeschreibung der Prüfaufgabe und des Prüflings - Technische Kurzbeschreibung des Prüfstands, insbesondere Leistungsdaten, eingesetzte Messtechnik und Steuerungs-/Automatisierungsumfang Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie den wesentlichen technischen Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang entspricht. Als wesentliche technische Anforderungen gelten insbesondere: - die Entwicklung kundenspezifischer mechanischer Prüfaufbauten mit Schnittstellen für wechselnde Prüflinge, - die Integration elektrischer Maschinen mit geregelter Drehmoment- und Drehzahlvorgabe, - die Einbindung von Messtechnik und automatisierter Datenerfassung einschließlich Regelungs- bzw. Steuerungs- und Sicherheitstechnik sowie - die Planung und Integration der zugehörigen Medienversorgung. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem Leistungsgegenstand ist nicht erforderlich. Bei Bietergemeinschaften können die Referenzen von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Bei Eignungsleihe sind die Referenzen des eignungsverleihenden Unternehmens vorzulegen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 084-297955 (2026-04-28)