Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über eine gültige Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung,
dass im Auftragsfalle der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
erfolgt
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung
abzuschließen und nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zur
Abnahme bestehen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen,
Sach- und sonstige Vermögensschäden pro Schadensfall mindestens
Personenschäden 5.000.000 €
Sachschäden 1.000.000 €
Vermögensschäden 50.000 €
Bearbeitungsschäden 50.000 €
2-fach maximiert pro Kalenderjahr betragen, die Radiusklausel ist ausgeschlossen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen
des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung über geeignete Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den
letzten fünf Jahren (Ausführung der Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre, gerechnet
ab dem Tag der Angebotsabgabe), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind mit Angabe des Auftraggebers und einem Ansprechpartner, des
Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes (Leistungszeitraum).
Erklärung über die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte
Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahres-durchschnittlich und der aktuell beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Erklärung zu erforderlichen Befähigungsnachweisen
Erklärung und Nachweis, dass die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter die, für die
Ausführung der Leistung erforderlichen Befähigungsnachweise, besitzen.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt.