Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (
www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen spätestens bis zum 19.05.2023 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann.
Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (26.05.2023, 10:45 Uhr) elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind. Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben.
Das Formblatt VVB 213 - Angebotsschreiben MUSS ausgefüllt bei der Angebotsöffnung vorliegen.
Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Angebote werden elektronisch in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool ein und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen.
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Bauleistungsversicherung: Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er (500 EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten, (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Bauleistungsversicherung.pdf").
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDDYWTPVZA58