Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Burgschule in der Burgstraße 5, 35440 Linden, Flur 1, Flurstück 83/6, einen Ersatzneubau für die Ganztagsbetreuung. Die Stadt Linden, mit einer Einwohnerzahl von ca. 13.500 liegt im Osten des Landkreises Gießen. Die Burgschule ist im Schnitt eine dreizügige Grundschule mit aktuell 310 Schüler*innen. Derzeit gehen ca. 150 Kinder in die Ganztagsbetreuung, Tendenz steigend. Der geplante zweigeschossige Neubau wird als kompakter Baukörper im nordwestlichen Bereich des Schulgrundstücks errichtet. Der Haupteingang des Neubaus ist nach Norden ausgerichtet und orientiert sich zum bestehenden Schulgebäude. Die Anlieferung der Küche erfolgt direkt über die Burgstraße. So wird eine getrennte Erschließung der verschiedenen Funktionsbereiche sichergestellt. Die Versorgung und Entsorgung der Küche erfolgt somit unabhängig vom Schulbetrieb. Der Ersatzneubau der Burgschule Linden ist als Schule (HBO §2 Abs. 9 Nr. 12, Sonderbau) und Gebäudeklasse 3 zu bewerten. Er wird als 2-geschossiger Hybridbau (Stahlbetonskelett und -Decken mit Außenwänden in Holz, in Passivhausstandard) errichtet.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten - Grundschule Burgschule Linden
Referenznummer: 96-41-425-26
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Burgschule in der Burgstraße 5, 35440 Linden, Flur 1, Flurstück 83/6, einen Ersatzneubau für die Ganztagsbetreuung.
Die Stadt Linden, mit einer Einwohnerzahl von ca. 13.500 liegt im Osten des Landkreises Gießen.
Die Burgschule ist im Schnitt eine dreizügige Grundschule mit aktuell 310 Schüler*innen. Derzeit gehen ca. 150 Kinder in die Ganztagsbetreuung, Tendenz steigend. Der geplante zweigeschossige Neubau wird als kompakter Baukörper im nordwestlichen Bereich des Schulgrundstücks errichtet. Der Haupteingang des Neubaus ist nach Norden ausgerichtet und orientiert sich zum bestehenden Schulgebäude. Die Anlieferung der Küche erfolgt direkt über die Burgstraße. So wird eine getrennte Erschließung der verschiedenen Funktionsbereiche sichergestellt. Die Versorgung und Entsorgung der Küche erfolgt somit unabhängig vom Schulbetrieb.
Der Ersatzneubau der Burgschule Linden ist als Schule (HBO §2 Abs. 9 Nr. 12, Sonderbau) und Gebäudeklasse 3 zu bewerten. Er wird als 2-geschossiger Hybridbau (Stahlbetonskelett und -Decken mit Außenwänden in Holz, in Passivhausstandard) errichtet.
Der Landkreis Gießen plant auf dem Gelände der Grundschule Burgschule in der Burgstraße 5, 35440 Linden, Flur 1, Flurstück 83/6, einen Ersatzneubau für die Ganztagsbetreuung.
Die Stadt Linden, mit einer Einwohnerzahl von ca. 13.500 liegt im Osten des Landkreises Gießen.
Die Burgschule ist im Schnitt eine dreizügige Grundschule mit aktuell 310 Schüler*innen. Derzeit gehen ca. 150 Kinder in die Ganztagsbetreuung, Tendenz steigend. Der geplante zweigeschossige Neubau wird als kompakter Baukörper im nordwestlichen Bereich des Schulgrundstücks errichtet. Der Haupteingang des Neubaus ist nach Norden ausgerichtet und orientiert sich zum bestehenden Schulgebäude. Die Anlieferung der Küche erfolgt direkt über die Burgstraße. So wird eine getrennte Erschließung der verschiedenen Funktionsbereiche sichergestellt. Die Versorgung und Entsorgung der Küche erfolgt somit unabhängig vom Schulbetrieb.
Der Ersatzneubau der Burgschule Linden ist als Schule (HBO §2 Abs. 9 Nr. 12, Sonderbau) und Gebäudeklasse 3 zu bewerten. Er wird als 2-geschossiger Hybridbau (Stahlbetonskelett und -Decken mit Außenwänden in Holz, in Passivhausstandard) errichtet.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 96-41-425-26
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Im Zuge dieses Gewerks sollen ca. 550m2 xps-Dämmung, 150m2 xps-Perimeterdämmung, 565m2 Stahlbetonbodenplatte, 1.250m2 Stahlbetondecken, ca. 1.020 m2 Stahlbetonwände, davon 650m2 Sichtbetonwände (SB3) hergestellt werden.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Einhaltung der Tarifvorgaben nach HVTG
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: Burgstraße 5
Postleitzahl: 35440
Stadt: Linden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-02 📅
Datum des Endes: 2027-04-23 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung ist möglich nach Maßgabe von § 16 a EU VOB/A.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage Referenzen VOB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei
Geschäftsjahren zu benennen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung zwingender, für den Auftragnehmer geltender, Arbeitsbedingungen. Es ist eine entsprechende Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular einzureichen (HVTG-Erklärung).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXVTYYDYTWR5QR2N#
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z.B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: +49 6151 126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64278
Postort: Darmstadt
Region: Gießen, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126348120📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 116-418126 (2026-06-17)