Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen: Erdarbeiten im Gebäude, Aushub ca. 85,0 m3 Teil- und vollständiger Abbruch Stahlsteindecken ca. 425,0 m2 Abschnittsweiser Verbau im Gebäude ca. 10,0 m tragendes Mauerwerk MW 24,0 cm Schachtwände Aufzug ca. 80,0 m2 tragendes Mauerwerk MW 17,5 bis 24,0 cm ca. 240,0 m2 neue Leibungen und Ziegelflachstürze Innentüren ca. 67,0 St neue Sturzhöhen Bestandsöffnung Innentüren ca. 50,0 St Ziegel-Einhängedecken 2 bzw. 3 kN/m2 ca. 270,0 m2 Stahlbetonarbeiten Aufzug (Bodenplatte, Wände UG, Ringbalken, Decke) ca. 10,0 m3 Fertigteil-Treppenläufe für 2 neue Treppenhäuser, je 8 Steigungen ca. 12,0 St Stahlbetonarbeiten Geschosspodeste, Ringbalken Treppenhäuser ca. 12,0 m3 Ringbalken Drempel ca. 140,0 m Bewehrung Betonstabstahl ca. 15,0 t Bewehrung Mattenstahl ca. 1,0 t Das Mitarbeitergebäude 2 gehört zum ursprünglichen Gebäudebestand des Campus der ehemaligen pädagogischen Hochschule. Das Gebäudeensemble wurde Anfang der 90er-Jahre als Gesamtanlage unter Schutz gestellt und als Kulturdenkmale in die Denkmalliste des Freistaates Thüringen aufgenommen. Das Gebäude wurde zwischen 1955 und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem nachträglich ausgebauten Dachgeschoss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten Mitarbeitergebäude 2
Referenznummer: MG2/R/04/2026
Kurze Beschreibung:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen:
Erdarbeiten im Gebäude, Aushub ca. 85,0 m3
Teil- und vollständiger Abbruch Stahlsteindecken ca. 425,0 m2
Abschnittsweiser Verbau im Gebäude ca. 10,0 m
tragendes Mauerwerk MW 24,0 cm Schachtwände Aufzug ca. 80,0 m2
tragendes Mauerwerk MW 17,5 bis 24,0 cm ca. 240,0 m2
neue Leibungen und Ziegelflachstürze Innentüren ca. 67,0 St
neue Sturzhöhen Bestandsöffnung Innentüren ca. 50,0 St
Ziegel-Einhängedecken 2 bzw. 3 kN/m2 ca. 270,0 m2
Stahlbetonarbeiten Aufzug (Bodenplatte, Wände UG, Ringbalken, Decke) ca. 10,0 m3
Fertigteil-Treppenläufe für 2 neue Treppenhäuser, je 8 Steigungen ca. 12,0 St
Stahlbetonarbeiten Geschosspodeste, Ringbalken Treppenhäuser ca. 12,0 m3
Ringbalken Drempel ca. 140,0 m
Bewehrung Betonstabstahl ca. 15,0 t
Bewehrung Mattenstahl ca. 1,0 t
Das Mitarbeitergebäude 2 gehört zum ursprünglichen Gebäudebestand des
Campus der ehemaligen pädagogischen Hochschule. Das Gebäudeensemble wurde Anfang
der 90er-Jahre als Gesamtanlage unter Schutz gestellt und als Kulturdenkmale in die
Denkmalliste des Freistaates Thüringen aufgenommen. Das Gebäude wurde zwischen 1955
und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem
nachträglich ausgebauten Dachgeschoss.
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen:
Erdarbeiten im Gebäude, Aushub ca. 85,0 m3
Teil- und vollständiger Abbruch Stahlsteindecken ca. 425,0 m2
Abschnittsweiser Verbau im Gebäude ca. 10,0 m
tragendes Mauerwerk MW 24,0 cm Schachtwände Aufzug ca. 80,0 m2
tragendes Mauerwerk MW 17,5 bis 24,0 cm ca. 240,0 m2
neue Leibungen und Ziegelflachstürze Innentüren ca. 67,0 St
neue Sturzhöhen Bestandsöffnung Innentüren ca. 50,0 St
Ziegel-Einhängedecken 2 bzw. 3 kN/m2 ca. 270,0 m2
Stahlbetonarbeiten Aufzug (Bodenplatte, Wände UG, Ringbalken, Decke) ca. 10,0 m3
Fertigteil-Treppenläufe für 2 neue Treppenhäuser, je 8 Steigungen ca. 12,0 St
Stahlbetonarbeiten Geschosspodeste, Ringbalken Treppenhäuser ca. 12,0 m3
Ringbalken Drempel ca. 140,0 m
Bewehrung Betonstabstahl ca. 15,0 t
Bewehrung Mattenstahl ca. 1,0 t
Das Mitarbeitergebäude 2 gehört zum ursprünglichen Gebäudebestand des
Campus der ehemaligen pädagogischen Hochschule. Das Gebäudeensemble wurde Anfang
der 90er-Jahre als Gesamtanlage unter Schutz gestellt und als Kulturdenkmale in die
Denkmalliste des Freistaates Thüringen aufgenommen. Das Gebäude wurde zwischen 1955
und 1958 errichtet. Es besteht aus einem Kellergeschoss, drei Vollgeschossen und einem
nachträglich ausgebauten Dachgeschoss.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: MG2/R/04/2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Stadt: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-29 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: Preis 100%
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VOB/A, Abschnitt 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 9 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-05-05 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-28 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden
gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert
und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 ( Angebotsschreiben). Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden
gemäß § 16a EU VOB/A durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert
und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden.
Dies betrifft alle Erklärungen oder Nachweise, außer das Formblatt 213 ( Angebotsschreiben). Das Formblatt 213 wird nicht nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im
Handelsregister, in der Handwerksrolle, in der Industrie- und
Handelskammer oder zu keiner Eintragung in die genannten Register
verpflichtet sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die
Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer Erklärung folgende Nachweise
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur
Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im
Handelsregister, in der Handwerksrolle, in der Industrie- und
Handelskammer oder zu keiner Eintragung in die genannten Register
verpflichtet sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die
Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer Erklärung folgende Nachweise
vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer.
b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur
Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr
Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Art und Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
in Euro.
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf
Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen).
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter
zur Bestätigung dieser Angaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Art und Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt:
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
in Euro.
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf
Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen).
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter
zur Bestätigung dieser Angaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“
nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch
für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11
genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung: Art und Bezeichnung: Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den
letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum
(Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser
Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal) – Mindestkriterium: 3 vergleichbare Arbeiten in denkmalgeschützten Objekten;
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Art und Bezeichnung: Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er in den
letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum
(Der längere Zeitraum ist maßgebend) vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser
Angabe/Erklärung drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal) – Mindestkriterium: 3 vergleichbare Arbeiten in denkmalgeschützten Objekten;
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 7 weitere
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung
krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), : gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
§ 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB
/A, Angabe Eigenerklärung;
b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3
und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
§ 89c StGB
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB
/A, Angabe Eigenerklärung;
b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3
und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU
Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB
/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU
Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB
/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
a) § 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU
Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß
§6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete):
gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A,
Angabe Eigenerklärung;
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3
und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
a) § 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU
Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß
§6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe
Eigenerklärung;
c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch
in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete):
gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A,
Angabe Eigenerklärung;
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3
und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.
m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
den §§
232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V.
m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU
Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung
§ 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5
VOB/A, Angabe Eigenerklärung;
Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des §8 Thüringer
Vergabegesetzes unter anderem zur Tariftreue bzw. Einhaltung des vergabespezifischen
Mindestlohns vorzulegen (s. Anlage §8 Abs.1 S.1 ThürVgG). Ausschluss des Angebots erfolgt bei
Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022.
Bieter sind verpflichtet, mit der Abgabe des
Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des §8 Thüringer
Vergabegesetzes unter anderem zur Tariftreue bzw. Einhaltung des vergabespezifischen
Mindestlohns vorzulegen (s. Anlage §8 Abs.1 S.1 ThürVgG). Ausschluss des Angebots erfolgt bei
Nichtvorliegen der Eigenerklärung gemäß Artikel 5k) Absatz 1 VO (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff.23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt durch Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden ist, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt (fakultativer Ausschlussgrund) und ggf. zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die seine Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt durch Eigenerklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden ist, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt (fakultativer Ausschlussgrund) und ggf. zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die seine Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates
Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 11111
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Entsprechend der Regelungen in §
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in §
160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag der der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 066-232690 (2026-04-02)