Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass sowohl der Projektleiter als auch das übrige leitende Personal des Bewerbers (z.B. Bauleiter, Polier, Obermonteur) verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrscht und fähig ist, technische Sachverhalte zu diskutieren.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegisters des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung
ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung
muss von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher
angefertigt werden).
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellte Dokument
„Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum EU-Teilnahmewettbewerb für Rohr-, Hoch- und Tiefbau“
für sich separat — wie ein Einzelbewerber vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere zu unterzeichnen sowie die entsprechenden
Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären,
- dass im Falle der Angebotsaufforderung einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft - in der Konstellation der
Bewerbergemeinschaft - gebildet wird.
— welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist
— welche Mitglieder beteiligt sind
— wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail)
— dass der vorgenannte bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt
— welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird
— dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
— dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen
— dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt