Neubau eines Studierendenwohnheims für das Studierendenwerk Heidelberg AöR in der Römerstraße 104 in Heidelberg. Auf dem Grundstück in der Heidelberger Weststadt entsteht ein viergeschossiges Wohnheim mit Innenhof, Staffelgeschoss und Dachterrasse. Das Gebäude umfasst insgesamt 282 Wohnplätze in 260 Wohneinheiten einschließlich barrierefreier Apartments, Wohngruppen und Gemeinschaftsflächen. Im Untergeschoss sind zusätzlich 50 temporäre Notunterkunftsplätze vorgesehen. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 8.257 m², der Bruttorauminhalt ca. 23.840 m³. Das Gebäude wird in konventioneller Bauweise aus Stahlbeton und Mauerwerk mit tragender Bodenplatte in WU-Ausführung errichtet. Zum Vorhaben gehören außerdem Außenanlagen mit PKW-Stellplätzen, rund 200 Fahrradstellplätzen, Innenhof, Dachterrasse sowie PV-Anlagen auf den Dachflächen.
Auftragsbekanntmachung (2026-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RÖM104 - Neubau Wohnheim Heidelberg - Baugrundverbesserung mittels Rüttelstopfsäulen
Kurze Beschreibung:
Neubau eines Studierendenwohnheims für das Studierendenwerk
Heidelberg AöR in der
Römerstraße 104 in Heidelberg. Auf dem Grundstück in der Heidelberger Weststadt
entsteht
ein viergeschossiges Wohnheim mit Innenhof, Staffelgeschoss und Dachterrasse. Das
Gebäude umfasst insgesamt 282 Wohnplätze in 260 Wohneinheiten einschließlich
barrierefreier
Apartments, Wohngruppen und Gemeinschaftsflächen. Im Untergeschoss sind zusätzlich
50 temporäre Notunterkunftsplätze vorgesehen. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 8.257
m², der Bruttorauminhalt ca. 23.840 m³. Das Gebäude wird in konventioneller Bauweise
aus Stahlbeton und Mauerwerk mit tragender Bodenplatte in WU-Ausführung errichtet.
Zum Vorhaben gehören außerdem Außenanlagen mit PKW-Stellplätzen, rund 200
Fahrradstellplätzen,
Innenhof, Dachterrasse sowie PV-Anlagen auf den Dachflächen.
Neubau eines Studierendenwohnheims für das Studierendenwerk
Heidelberg AöR in der
Römerstraße 104 in Heidelberg. Auf dem Grundstück in der Heidelberger Weststadt
entsteht
ein viergeschossiges Wohnheim mit Innenhof, Staffelgeschoss und Dachterrasse. Das
Gebäude umfasst insgesamt 282 Wohnplätze in 260 Wohneinheiten einschließlich
barrierefreier
Apartments, Wohngruppen und Gemeinschaftsflächen. Im Untergeschoss sind zusätzlich
50 temporäre Notunterkunftsplätze vorgesehen. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 8.257
m², der Bruttorauminhalt ca. 23.840 m³. Das Gebäude wird in konventioneller Bauweise
aus Stahlbeton und Mauerwerk mit tragender Bodenplatte in WU-Ausführung errichtet.
Zum Vorhaben gehören außerdem Außenanlagen mit PKW-Stellplätzen, rund 200
Fahrradstellplätzen,
Innenhof, Dachterrasse sowie PV-Anlagen auf den Dachflächen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baugrundverfestigungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 RÖM104/302
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Baugrundverbesserung mittels Rüttelstopfsäulen (ca. 1.200 m)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Studierendenwerk Heidelberg AöR investiert kontinuierlich in den Neubau, die
Erweiterung
und die Modernisierung studentischen Wohnraums in Heidelberg und der Region.
Das Studierendenwerk Heidelberg AöR freut sich über das Interesse leistungsfähiger
und engagierter Unternehmen und lädt diese ein, sich an den jeweiligen
Vergabeverfahren
zu beteiligen.
Das Studierendenwerk Heidelberg AöR investiert kontinuierlich in den Neubau, die
Erweiterung
und die Modernisierung studentischen Wohnraums in Heidelberg und der Region.
Das Studierendenwerk Heidelberg AöR freut sich über das Interesse leistungsfähiger
und engagierter Unternehmen und lädt diese ein, sich an den jeweiligen
Vergabeverfahren
zu beteiligen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-12-04 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, sofern
zulässig, fehlende Unterlagen und Nachweise
gemäß § 15a EU VOB/A nachzufordern. Diese sind nach Aufforderung der
Vergabestelle
innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der
Auftraggeber
ist nicht verpflichtet Nachforderungen zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sofern
zulässig, fehlende Unterlagen und Nachweise
gemäß § 15a EU VOB/A nachzufordern. Diese sind nach Aufforderung der
Vergabestelle
innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der
Auftraggeber
ist nicht verpflichtet Nachforderungen zu stellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eintragung in das Handelsregister
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Studierendenwerk Heidelberg AöR
Nationale Registrierungsnummer: 0622154-5400
Postleitzahl: 69115
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stw.uni-heidelberg.de📧
Telefon: 06221545400📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44436712🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44436712🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die
Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160
Abs.
3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages
bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die
Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB
bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens
bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die
Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160
Abs.
3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages
bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die
Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97
Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB
bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens
bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag
auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134
Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 215-769259 (2026-11-04)