Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens fünf geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen:
- Nachweis über den Verkauf eines Röntgendiffraktometer für Mineralanalysen, das die
Anforderungen und dem Einsatzzweck der Leistungsbeschreibung erfüllt.
- Dabei sind folgende Anforderungen nicht zwingend Bestandteil des Referenznachweises:
a) Doppeldetektorsystem,
b) 20 Sonderprobenträger zur Aufnahme keramischer Platten,
c) Co-Keramikröhre (alternativ sind Cu-Keramikröhren möglich).
Alle o.a. Anforderungen müssen von jeder vorzulegenden Referenz komplett erfüllt sein.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, der Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Nachweis der Personalstärke und -qualifikation
Der Bieter hat anzugeben, welche Fachkräfte im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
- Der Auftragnehmer verfügt über einen deutschsprachigen oder englischsprachigen Kundendienst. Der Bieter muss dieses mit Angebotsabgabe ausdrücklich bestätigen.
3. Nachweis der Leistungsmerkmale
3.1 Unterlagen zum Nachweis der Mindestanforderungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
3.2 Testmessungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot Ergebnisse von vom Auftraggeber vorgegebenen Testmessungen an einer vom Auftraggeber spezifizierten Probe beizufügen: Korund NIST SRM 676a oder alternativ: Baikowski CR1 Alumina Powder.
Die Testmessungen müssen an dem vom Bieter angebotenen Gerätetyp inkl. des Doppeldetektorsystems durchgeführt werden. Der Bieter hat dieses und die Verwendung der spezifizierten Probe des Auftraggebers mit seinem Angebot ausdrücklich zu bestätigen. Folgende Mess-Bedingungen müssen eingehalten werden:
i) konstant bestrahlte Probenlänge 20mm,
ii) 2-150° 2theta,
iii) Intensität des stärksten Peaks: min. 10000 counts.
Die Ergebnisse der Testmessungen sind als Messdateien (Anbieter-unabhängiges Textformat, zweispaltig: 2theta-Winkel und Intensität in abs. counts) an der vom Auftraggeber vorgegeben Probe (Korund-Standard) vorzulegen.
Sollte das typische XRD-Referenzmaterial beim Bieter nicht vorhanden sein kann das Material auf schriftliche Anfrage des Bieters über die Vergabeplattform des Bundes an eine vom Bieter benannte Adresse zugeschickt werden. Die Zusendung durch den AG erfolgt innerhalb von ca. 5 Tagen (Absendung der Proben). Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Anforderung so rechtzeitig vorliegt, dass ihm eine vollständige Angebotsabgabe inkl. der Ergebnisse der Testmessung möglich ist. Mit dem Ergebnissen ist folgendes nachzuweisen: Die Messungen müssen mind. ab 2 Grad 2 Theta bis mind. 150 Grad 2 Theta mit beiden Detektoren durchgeführt sein, ohne dass die Probensignale durch Artefakte gestört werden. Hierzu zählen Störungen des Strahlengangs wie primär- bzw. sekundärseitig dejustierte Blenden (automatische/feste Divergenz-, Streustrahlen- und Sollerblenden), Monochromatoren bzw. Energiefenstereinstellungen von Detektoren.